GOÄ-Ziffer 1591: Vibrationsmassage des Trommelfells oder Anwendung der…

Vibrationsmassage des Trommelfells oder Anwendung der Drucksonde, auch beidseitig

Die GOÄ-Ziffer 1591 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Vibrationsmassage des Trommelfells oder Anwendung der Drucksonde, auch beidseitig“ (Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 40 Punkten bewertet; das entspricht 2,33 € beim einfachen und 5,36 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Leistung erfasst eine physikalisch-funktionelle Behandlung des Trommelfells und des Mittelohres, die bei Belüftungsstörungen der Tuba auditiva, nach abgeklungener Otitis media oder bei Trommelfellretraktionen eingesetzt wird. Mittels eines Vibrationsmassagegerätes oder einer Drucksonde wird ein pneumatischer Reiz auf das Trommelfell übertragen, um Verklebungen zu lösen, die Beweglichkeit der Gehörknöchelchenkette zu fördern und den Druckausgleich im Mittelohr zu unterstützen. Die Anwendung erfolgt meist als ergänzende Maßnahme zu medikamentöser oder abschwellender Therapie, häufig in mehreren Sitzungen. Da die Leistungslegende die beidseitige Anwendung ausdrücklich einschließt, wird die Ziffer unabhängig davon, ob ein oder beide Ohren behandelt werden, nur einmal je Sitzung berechnet.

Gebühren und Steigerungssatz

40 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach2,33 €
Regelhöchstsatz2,3-fach5,36 €
Höchstsatz3,5-fach8,16 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1591

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1591?

Die GOÄ-Ziffer 1591 steht für „Vibrationsmassage des Trommelfells oder Anwendung der Drucksonde, auch beidseitig“ und gehört zu Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1591?

Die GOÄ-Ziffer 1591 ist mit 40 Punkten bewertet; das entspricht 2,33 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1591 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 5,36 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1591?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1591 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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