GOÄ-Ziffer 1728: Katheterisierung der Harnblase beim Mann

Katheterisierung der Harnblase beim Mann

Die GOÄ-Ziffer 1728 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Katheterisierung der Harnblase beim Mann“ (Abschnitt K. Urologie). Sie ist mit 59 Punkten bewertet; das entspricht 3,44 € beim einfachen und 7,91 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer bildet die Katheterisierung der Harnblase beim Mann ab, also das Einführen eines Einmalkatheters über die Harnröhre zur Entleerung der Blase. Typische Indikationen sind die akute oder chronische Harnretention, die Gewinnung einer sterilen Urinprobe oder die Bestimmung der Restharnmenge im Rahmen der urologischen Diagnostik. Erfasst wird der einmalige Katheterisierungsvorgang selbst, ohne anschließende Spülung oder Medikamenteninstillation, die gegebenenfalls gesondert nach Nummer 1729 zu berechnen ist. Wird im Anschluss ein Verweilkatheter belassen, ist stattdessen Nummer 1732 einschlägig, welche die Katheterisierung als Teilschritt der Verweilkatheteranlage mit umfasst.

Gebühren und Steigerungssatz

59 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach3,44 €
Regelhöchstsatz2,3-fach7,91 €
Höchstsatz3,5-fach12,04 €

Ausschlussziffern

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1728

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1728?

Die GOÄ-Ziffer 1728 steht für „Katheterisierung der Harnblase beim Mann“ und gehört zu Abschnitt K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1728?

Die GOÄ-Ziffer 1728 ist mit 59 Punkten bewertet; das entspricht 3,44 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1728 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 7,91 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1728?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1728 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.