GOÄ-Ziffer 1731: Spül ung der Harnblase bei der Frau und/oder Instillation von…

Spül ung der Harnblase bei der Frau und/oder Instillation von Medikamenten – einschließlich Katheterisierung und gegebenenfalls auch Ausspülung von Blutkoagula

Die GOÄ-Ziffer 1731 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Spül ung der Harnblase bei der Frau und/oder Instillation von Medikamenten – einschließlich Katheterisierung und gegebenenfalls auch Ausspülung von Blutkoagula“ (Abschnitt K. Urologie). Sie ist mit 74 Punkten bewertet; das entspricht 4,31 € beim einfachen und 9,91 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer erfasst die Spülung der Harnblase bei der Frau und/oder die Instillation von Medikamenten, einschließlich der hierfür erforderlichen Katheterisierung und gegebenenfalls einer zusätzlichen Ausspülung. Sie wird angewendet bei therapiebedürftigen Blasenspülungen, etwa nach Blutungen mit Koagelbildung oder zur intravesikalen medikamentösen Behandlung der Blasenschleimhaut. Da die notwendige Katheterisierung bereits Bestandteil dieser Leistung ist, wird sie nicht zusätzlich nach Nummer 1730 abgerechnet. Gegenüber der reinen Katheterisierung liegt der Schwerpunkt auf dem eigentlichen Spül- und Instillationsvorgang, der einen über das einfache Legen eines Einmalkatheters hinausgehenden Aufwand darstellt.

Gebühren und Steigerungssatz

74 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach4,31 €
Regelhöchstsatz2,3-fach9,91 €
Höchstsatz3,5-fach15,08 €

Ausschlussziffern

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1731

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1731?

Die GOÄ-Ziffer 1731 steht für „Spül ung der Harnblase bei der Frau und/oder Instillation von Medikamenten – einschließlich Katheterisierung und gegebenenfalls auch Ausspülung von Blutkoagula“ und gehört zu Abschnitt K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1731?

Die GOÄ-Ziffer 1731 ist mit 74 Punkten bewertet; das entspricht 4,31 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1731 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 9,91 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1731?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1731 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.