GOÄ-Ziffer 1730: Katheterisierung der Harnblase bei der Frau
Katheterisierung der Harnblase bei der Frau
Die GOÄ-Ziffer 1730 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Katheterisierung der Harnblase bei der Frau“ (Abschnitt K. Urologie). Sie ist mit 37 Punkten bewertet; das entspricht 2,16 € beim einfachen und 4,97 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Diese Ziffer beschreibt die Katheterisierung der Harnblase bei der Frau, angewendet etwa zur Behebung eines Harnverhalts, zur sterilen Uringewinnung oder zur Restharnbestimmung. Die amtliche Bestimmung stellt jedoch klar, dass eine Harnblasenkatheterisierung, die lediglich ausgeführt wird, um eine gynäkologische Untersuchung zu ermöglichen, nicht eigenständig nach dieser Ziffer berechnet werden darf, sondern als unselbstständiger Teil der betreffenden gynäkologischen Leistung gilt. Die Ziffer ist also nur dann einschlägig, wenn die Katheterisierung einem eigenständigen urologischen Zweck dient und nicht nur vorbereitender Hilfsschritt einer anderen, bereits die Blasenentleerung einschließenden Untersuchung ist.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 2,16 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 4,97 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 7,56 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Wird eine Harnblasenkatheterisierung lediglich ausgeführt, um eine gynäkologische Untersuchung nach Nummer 7 zu erleichtern, so ist sie neben der Leistung nach Nummer 7 nicht berechnungsfähig
Ausschlussziffern
Verwandte Ziffern
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1730
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1730?
Die GOÄ-Ziffer 1730 steht für „Katheterisierung der Harnblase bei der Frau“ und gehört zu Abschnitt K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1730?
Die GOÄ-Ziffer 1730 ist mit 37 Punkten bewertet; das entspricht 2,16 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1730 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 4,97 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1730?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.