GOÄ-Ziffer 1852: Transkutane Pyeloskopie – einschließlich Bougierung der…

Transkutane Pyeloskopie – einschließlich Bougierung der Nierenfistel

Die GOÄ-Ziffer 1852 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Transkutane Pyeloskopie – einschließlich Bougierung der Nierenfistel“ (Abschnitt K. Urologie). Sie ist mit 700 Punkten bewertet; das entspricht 40,80 € beim einfachen und 93,84 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1852 beschreibt die transkutane Pyeloskopie, also die endoskopische Spiegelung des Nierenbeckenkelchsystems über eine zuvor angelegte perkutane Nierenfistel. Sie dient der diagnostischen Beurteilung des Hohlsystems, etwa zur Abklärung unklarer Füllungsdefekte, und schließt die hierfür erforderliche Bougierung des Fistelkanals ein, um das Endoskop einführen zu können. Angewendet wird sie insbesondere dann, wenn keine gleichzeitige therapeutische Stein- oder Tumorentfernung erfolgt. Erfolgt im selben Eingriff über denselben Zugang eine Steinentfernung oder Tumorresektion, ist stattdessen Nummer 1853 einschlägig; die amtliche Bestimmung stellt klar, dass 1852 neben 1853 nicht zusätzlich berechnet werden kann, da die diagnostische Spiegelung als notwendiger Bestandteil des therapeutischen Eingriffs bereits in dessen Bewertung enthalten ist.

Gebühren und Steigerungssatz

700 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach40,80 €
Regelhöchstsatz2,3-fach93,84 €
Höchstsatz3,5-fach142,80 €

Ausschlussziffern

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1852

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1852?

Die GOÄ-Ziffer 1852 steht für „Transkutane Pyeloskopie – einschließlich Bougierung der Nierenfistel“ und gehört zu Abschnitt K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1852?

Die GOÄ-Ziffer 1852 ist mit 700 Punkten bewertet; das entspricht 40,80 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1852 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 93,84 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1852?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1852 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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