GOÄ-Ziffer 1853: Transkutane pyeloskopische Stein- bzw. Tumorentfernung
Transkutane pyeloskopische Stein- bzw. Tumorentfernung
Die GOÄ-Ziffer 1853 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Transkutane pyeloskopische Stein- bzw. Tumorentfernung“ (Abschnitt K. Urologie). Sie ist mit 1200 Punkten bewertet; das entspricht 69,94 € beim einfachen und 160,86 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 1853 erfasst die transkutane pyeloskopische Entfernung eines Steins oder Tumors über den perkutanen Nierenfistelzugang. Sie kommt zur Anwendung, wenn im Rahmen der endoskopischen Spiegelung des Nierenbeckenkelchsystems ein Konkrement geborgen oder Tumorgewebe reseziert wird, etwa bei größeren oder ungünstig gelegenen Nierensteinen, die einer alleinigen Stoßwellentherapie nicht zugänglich sind. Die Leistung umfasst neben der eigentlichen Stein- beziehungsweise Tumorentfernung auch die dafür notwendige endoskopische Darstellung des Hohlsystems. Da diese diagnostische Spiegelung Bestandteil des therapeutischen Vorgangs ist, ist die reine Pyeloskopie nach Nummer 1852 neben 1853 ausdrücklich nicht gesondert berechnungsfähig; die therapeutische Leistung geht der rein diagnostischen im selben Eingriff vor.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 69,94 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 160,86 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 244,79 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Neben der Leistung nach Nummern 1853 ist die Leistung nach Nummer 1852 nicht berechnungsfähig
Ausschlussziffern
Verwandte Ziffern
- GOÄ 1850 – Explantation, plastische Versorgung und Replantation einer Niere
- GOÄ 1851 – Perkutane Anlage einer Nierenfistel – gegebenenfalls einschließlich…
- GOÄ 1852 – Transkutane Pyeloskopie – einschließlich Bougierung der Nierenfistel
- GOÄ 1858 – Operative Entfernung einer Nebenniere
- GOÄ 1859 – Operative Entfernung beider Nebennieren
- GOÄ 1860 – Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie – einschließlich Probeortung…
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1853
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1853?
Die GOÄ-Ziffer 1853 steht für „Transkutane pyeloskopische Stein- bzw. Tumorentfernung“ und gehört zu Abschnitt K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1853?
Die GOÄ-Ziffer 1853 ist mit 1200 Punkten bewertet; das entspricht 69,94 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1853 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 160,86 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1853?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.