GOÄ-Ziffer 2070: Muskelkanalbildung(en) oder Operation des Karpal- oder…

Muskelkanalbildung(en) oder Operation des Karpal- oder Tarsaltunnelsyndroms mit Dekompression von Nerven

Die GOÄ-Ziffer 2070 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Muskelkanalbildung(en) oder Operation des Karpal- oder Tarsaltunnelsyndroms mit Dekompression von Nerven“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (II. Extremitätenchirurgie)). Sie ist mit 1660 Punkten bewertet; das entspricht 96,76 € beim einfachen und 222,55 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer erfasst die Bildung eines oder mehrerer Muskelkanäle sowie die Operation des Karpal- oder Tarsaltunnelsyndroms mit Dekompression von Nerven. Angewendet wird sie zum einen, wenn im Rahmen rekonstruktiver Eingriffe ein Muskel durch einen neu geschaffenen Kanal verlagert werden muss, zum anderen und in der Praxis häufiger bei der operativen Entlastung des Nervus medianus im Karpaltunnel oder entsprechender Nerven im Tarsaltunnel, wenn eine Einengung dort zu Sensibilitätsstörungen, Schmerzen oder Kraftverlust in der versorgten Region führt. Der Eingriff besteht in der Durchtrennung des einengenden Bandes beziehungsweise Bindegewebes über dem Nerv, um dessen Druckentlastung zu erreichen. Die Leistung wird je betroffenem Tunnel beziehungsweise Muskelkanal angesetzt.

Gebühren und Steigerungssatz

1660 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach96,76 €
Regelhöchstsatz2,3-fach222,55 €
Höchstsatz3,5-fach338,66 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2070

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2070?

Die GOÄ-Ziffer 2070 steht für „Muskelkanalbildung(en) oder Operation des Karpal- oder Tarsaltunnelsyndroms mit Dekompression von Nerven“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2070?

Die GOÄ-Ziffer 2070 ist mit 1660 Punkten bewertet; das entspricht 96,76 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2070 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 222,55 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2070?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2070 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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