GOÄ-Ziffer 2071: Umbildung des Unterarmstumpfes zum Greifapparat
Umbildung des Unterarmstumpfes zum Greifapparat
Die GOÄ-Ziffer 2071 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Umbildung des Unterarmstumpfes zum Greifapparat“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (II. Extremitätenchirurgie)). Sie ist mit 1850 Punkten bewertet; das entspricht 107,83 € beim einfachen und 248,01 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Diese Ziffer beschreibt die operative Umbildung des Unterarmstumpfes zu einem Greifapparat. Sie kommt nach Amputation des Unterarms zur Anwendung, wenn der verbleibende Stumpf so operativ umgeformt wird, dass die beiden Unterarmknochen als eigenständig bewegliche, zangenartige Greifelemente nutzbar gemacht werden, etwa um dem Patienten eine gewisse Greiffunktion ohne oder in Ergänzung zu einer Prothese zu ermöglichen. Der Eingriff umfasst die entsprechende Freilegung, Trennung und muskuläre beziehungsweise sehnentechnische Ansteuerung der beiden Knochenanteile, damit diese willkürlich gegeneinander bewegt werden können. Die Leistung stellt damit ein spezielles rekonstruktives Verfahren nach Unterarmamputation dar und ist von einfachen Stumpfrevisionen ohne Herstellung einer Greiffunktion abzugrenzen.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 107,83 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 248,01 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 377,40 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 2066 – Eröffnung der Hohlhandphlegmone
- GOÄ 2067 – Operation einer Hand- oder Fußmißbildung (gleichzeitig an Knochen…
- GOÄ 2070 – Muskelkanalbildung(en) oder Operation des Karpal- oder…
- GOÄ 2072 – Offene Sehnen- oder Muskeldurchschneidung
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- GOÄ 2074 – Verpflanzung einer Sehne oder eines Muskels
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2071
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2071?
Die GOÄ-Ziffer 2071 steht für „Umbildung des Unterarmstumpfes zum Greifapparat“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2071?
Die GOÄ-Ziffer 2071 ist mit 1850 Punkten bewertet; das entspricht 107,83 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2071 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 248,01 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2071?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2071 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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