GOÄ-Ziffer 2236: Operative Einrichtung einer traumatischen Hüftgelenksluxation…
Operative Einrichtung einer traumatischen Hüftgelenksluxation – einschließlich Rekonstruktion des Kapselbandapparates
Die GOÄ-Ziffer 2236 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Einrichtung einer traumatischen Hüftgelenksluxation – einschließlich Rekonstruktion des Kapselbandapparates“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (IV. Gelenkluxationen)). Sie ist mit 1850 Punkten bewertet; das entspricht 107,83 € beim einfachen und 248,01 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer erfasst die operative Einrichtung einer traumatischen Hueftgelenksluxation einschliesslich der Rekonstruktion des Kapselbandapparates. Sie kommt zur Anwendung, wenn eine geschlossene Reposition der Hueftluxation nicht gelingt oder die Kapsel und die stabilisierenden Baender des Gelenks durch das Trauma so geschaedigt sind, dass eine offene Wiederherstellung mit Naht oder Raffung des Kapselbandapparates erforderlich wird. Der Eingriff umfasst die chirurgische Freilegung des Gelenks, die Reposition unter Sicht sowie die Versorgung der begleitenden Weichteilschaeden. Sind zusaetzlich der Hueftkopf oder die Pfanne durch Fraktur mitbetroffen und muessen mit Osteosynthese versorgt werden, ist stattdessen die umfangreichere Folgeziffer anzusetzen.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 107,83 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 248,01 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 377,40 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2236
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2236?
Die GOÄ-Ziffer 2236 steht für „Operative Einrichtung einer traumatischen Hüftgelenksluxation – einschließlich Rekonstruktion des Kapselbandapparates“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2236?
Die GOÄ-Ziffer 2236 ist mit 1850 Punkten bewertet; das entspricht 107,83 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2236 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 248,01 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2236?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2236 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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