GOÄ-Ziffer 2355: Operative Stabilisierung einer Pseudarthrose oder operative…

Operative Stabilisierung einer Pseudarthrose oder operative Korrektur eines in Fehlstellung verheilten Knochenbruchs

Die GOÄ-Ziffer 2355 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Stabilisierung einer Pseudarthrose oder operative Korrektur eines in Fehlstellung verheilten Knochenbruchs“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VI. Frakturbehandlung)). Sie ist mit 1110 Punkten bewertet; das entspricht 64,70 € beim einfachen und 148,81 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer erfasst zwei unterschiedliche, vom Aufwand her vergleichbare operative Konstellationen: zum einen die Stabilisierung einer Pseudarthrose, also eines ausgebliebenen knöchernen Durchbaus einer Fraktur mit Bildung eines falschen Gelenks, zum anderen die operative Korrektur eines Knochenbruchs, der in fehlerhafter Achsen- oder Rotationsstellung knöchern verheilt ist. Angewendet wird sie, wenn nach primärer Frakturbehandlung keine regelrechte Ausheilung eingetreten ist und deshalb ein erneuter Eingriff zur Anfrischung der Bruchenden, Stabilisierung oder Korrektur der Fehlstellung erforderlich wird. Die Ziffer deckt beide Indikationen einheitlich ab. Erfolgt die Korrektur im Rahmen einer zusätzlichen Osteotomie mit weitergehendem Vorgehen, ist stattdessen die nachfolgende Ziffer 2356 einschlägig.

Gebühren und Steigerungssatz

1110 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach64,70 €
Regelhöchstsatz2,3-fach148,81 €
Höchstsatz3,5-fach226,45 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2355

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2355?

Die GOÄ-Ziffer 2355 steht für „Operative Stabilisierung einer Pseudarthrose oder operative Korrektur eines in Fehlstellung verheilten Knochenbruchs“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2355?

Die GOÄ-Ziffer 2355 ist mit 1110 Punkten bewertet; das entspricht 64,70 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2355 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 148,81 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2355?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2355 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.