GOÄ-Ziffer 2357: Operative Wiederherstellung einer gebrochenen Hüftpfanne…

Operative Wiederherstellung einer gebrochenen Hüftpfanne einschließlich Fragmentfixation

Die GOÄ-Ziffer 2357 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Wiederherstellung einer gebrochenen Hüftpfanne einschließlich Fragmentfixation“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VI. Frakturbehandlung)). Sie ist mit 2770 Punkten bewertet; das entspricht 161,46 € beim einfachen und 371,36 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer erfasst die operative Rekonstruktion einer gebrochenen Hüftpfanne (Azetabulumfraktur) einschließlich der Fixation der dabei entstandenen Knochenfragmente. Angewendet wird sie bei Brüchen der Hüftgelenkspfanne, die häufig durch Hochrasanztraumen wie Verkehrsunfälle oder Stürze aus großer Höhe entstehen und wegen der komplexen Gelenkfläche eine offene Reposition mit Fixierung der Bruchstücke erfordern, um die Kongruenz der Gelenkfläche und damit die spätere Hüftfunktion zu erhalten. Erfasst ist der gesamte operative Vorgang der Wiederherstellung einschließlich der notwendigen Fragmentfixation. Die Ziffer betrifft ausschließlich die Hüftpfanne und ist damit von der nachfolgenden Ziffer 2358 abzugrenzen, die den übrigen Beckenring, die Symphyse oder die Kreuzdarmbeinfuge betrifft.

Gebühren und Steigerungssatz

2770 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach161,46 €
Regelhöchstsatz2,3-fach371,36 €
Höchstsatz3,5-fach565,11 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2357

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2357?

Die GOÄ-Ziffer 2357 steht für „Operative Wiederherstellung einer gebrochenen Hüftpfanne einschließlich Fragmentfixation“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2357?

Die GOÄ-Ziffer 2357 ist mit 2770 Punkten bewertet; das entspricht 161,46 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2357 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 371,36 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2357?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2357 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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