GOÄ-Ziffer 2358: Osteosynthese gebrochener Beckenringknochen, der gesprengten…

Osteosynthese gebrochener Beckenringknochen, der gesprengten Symphyse oder einer gesprengten Kreuzdarmbeinfuge

Die GOÄ-Ziffer 2358 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Osteosynthese gebrochener Beckenringknochen, der gesprengten Symphyse oder einer gesprengten Kreuzdarmbeinfuge“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VI. Frakturbehandlung)). Sie ist mit 2100 Punkten bewertet; das entspricht 122,40 € beim einfachen und 281,52 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer erfasst die operative Osteosynthese von Frakturen des Beckenrings sowie die operative Versorgung einer gesprengten Symphyse oder einer gesprengten Kreuzdarmbeinfuge (Iliosakralfuge). Angewendet wird sie bei Beckenverletzungen, die durch die Instabilität des Beckenrings die Belastbarkeit und Statik des gesamten Rumpfes gefährden, etwa nach Verkehrsunfällen oder Stürzen mit hoher Krafteinwirkung, wenn eine operative Stabilisierung mittels Platten, Schrauben oder anderer Osteosyntheseverfahren erforderlich ist, um die Beckenringstabilität wiederherzustellen. Erfasst sind sowohl Frakturen der knöchernen Beckenringanteile als auch Sprengungen der Symphyse oder der Kreuzdarmbeinfuge. Von Ziffer 2357, die sich ausschließlich auf die Hüftpfanne als Gelenkfläche bezieht, unterscheidet sich diese Ziffer durch den Bezug auf die stabilisierenden Strukturen des Beckenrings selbst.

Gebühren und Steigerungssatz

2100 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach122,40 €
Regelhöchstsatz2,3-fach281,52 €
Höchstsatz3,5-fach428,40 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2358

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2358?

Die GOÄ-Ziffer 2358 steht für „Osteosynthese gebrochener Beckenringknochen, der gesprengten Symphyse oder einer gesprengten Kreuzdarmbeinfuge“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2358?

Die GOÄ-Ziffer 2358 ist mit 2100 Punkten bewertet; das entspricht 122,40 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2358 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 281,52 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2358?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2358 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.