GOÄ-Ziffer 2527: Exstirpation eines Großhirntumors mit Hirnlappenresektion

Exstirpation eines Großhirntumors mit Hirnlappenresektion

Die GOÄ-Ziffer 2527 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Exstirpation eines Großhirntumors mit Hirnlappenresektion“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VIII. Neurochirurgie)). Sie ist mit 5250 Punkten bewertet; das entspricht 306,01 € beim einfachen und 703,82 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2527 betrifft die Exstirpation eines Großhirntumors mit Hirnlappenresektion, also die operative Tumorentfernung, bei der zusätzlich ein Teil des betroffenen Hirnlappens mit entnommen wird. Angewendet wird sie, wenn die Tumorlage oder -ausdehnung eine Mitresektion von Hirnlappengewebe erforderlich macht, etwa um eine vollständige Entfernung zu erreichen. Von Ziffer 2526, der Exstirpation eines Konvexitätstumors ohne Lappenresektion, unterscheidet sie sich durch den größeren operativen Umfang der zusätzlichen Lappenresektion. Von Ziffer 2528, die Tumoren der Mittellinie oder Schädelbasis betrifft, grenzt sie sich durch die Tumorlage im Großhirn mit Lappenbezug ab, während 2528 anatomisch andere, mittelliniennahe oder basisnahe Strukturen erfasst.

Gebühren und Steigerungssatz

5250 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach306,01 €
Regelhöchstsatz2,3-fach703,82 €
Höchstsatz3,5-fach1.071,03 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2527

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2527?

Die GOÄ-Ziffer 2527 steht für „Exstirpation eines Großhirntumors mit Hirnlappenresektion“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2527?

Die GOÄ-Ziffer 2527 ist mit 5250 Punkten bewertet; das entspricht 306,01 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2527 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 703,82 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2527?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2527 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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