GOÄ-Ziffer 2525: Operation der prämaturen Schädelnahtsynostose (Kraniostenose)…

Operation der prämaturen Schädelnahtsynostose (Kraniostenose) mit Einfassung der Knochenränder oder mit Duraschichtresektion beim Säugling oder Kleinkind

Die GOÄ-Ziffer 2525 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operation der prämaturen Schädelnahtsynostose (Kraniostenose) mit Einfassung der Knochenränder oder mit Duraschichtresektion beim Säugling oder Kleinkind“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VIII. Neurochirurgie)). Sie ist mit 4000 Punkten bewertet; das entspricht 233,15 € beim einfachen und 536,25 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2525 erfasst die Operation der prämaturen Schädelnahtsynostose, also der Kraniostenose, mit Einfassung der Knochenränder oder mit Duraschichtresektion beim Säugling oder Kleinkind. Angewendet wird sie bei der operativen Korrektur vorzeitig verschlossener Schädelnähte in dieser Altersgruppe, wobei laut Legende entweder eine Einfassung der Knochenränder oder eine Resektion einer Schicht der harten Hirnhaut Teil des Eingriffs ist. Sie stellt damit gegenüber der einfachen Trepanation bei Kraniostenose nach Ziffer 2519 das aufwendigere, korrigierende Verfahren dar, das gezielt auf die Wiederherstellung eines regelrechten Schädelwachstums bei Säuglingen und Kleinkindern zielt und nicht lediglich einen Zugang zum Schädelinneren schafft.

Gebühren und Steigerungssatz

4000 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach233,15 €
Regelhöchstsatz2,3-fach536,25 €
Höchstsatz3,5-fach816,02 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2525

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2525?

Die GOÄ-Ziffer 2525 steht für „Operation der prämaturen Schädelnahtsynostose (Kraniostenose) mit Einfassung der Knochenränder oder mit Duraschichtresektion beim Säugling oder Kleinkind“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2525?

Die GOÄ-Ziffer 2525 ist mit 4000 Punkten bewertet; das entspricht 233,15 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2525 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 536,25 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2525?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2525 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.