GOÄ-Ziffer 2536: Resektion eines Gehirnlappens
Resektion eines Gehirnlappens
Die GOÄ-Ziffer 2536 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Resektion eines Gehirnlappens“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VIII. Neurochirurgie)). Sie ist mit 4500 Punkten bewertet; das entspricht 262,29 € beim einfachen und 603,27 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 2536 betrifft die Resektion eines Gehirnlappens, also die operative Entfernung eines einzelnen, umgrenzten Abschnitts des Großhirns. Angewendet wird sie, wenn ein solcher Hirnlappen als Ganzes reseziert wird, im Unterschied zur Resektion einer gesamten Gehirnhemisphäre nach Ziffer 2535, die einen wesentlich größeren Resektionsumfang beschreibt. Von der Exstirpation eines Großhirntumors mit Hirnlappenresektion nach Ziffer 2527 unterscheidet sie sich dadurch, dass dort die Lappenresektion im Zusammenhang mit einer Tumorentfernung erfolgt, während Ziffer 2536 die Lappenresektion als eigenständige Leistung unabhängig von einer ausdrücklich genannten Tumorindikation beschreibt und damit den Resektionsumfang eines einzelnen Hirnlappens als solchen abbildet.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 262,29 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 603,27 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 918,02 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 2530 – Intrakraniale Embolektomie
- GOÄ 2531 – Intrakraniale Gefäßanastomose oder Gefäßtransplantation
- GOÄ 2535 – Resektion einer Gehirnhemisphäre
- GOÄ 2537 – Durchschneidung von Nervenbahnen im Gehirn oder in der Medulla…
- GOÄ 2538 – Operation einer Enzephalozele der Konvexität
- GOÄ 2539 – Operation einer frontobasal gelegenen Enzephalozele
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2536
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2536?
Die GOÄ-Ziffer 2536 steht für „Resektion eines Gehirnlappens“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2536?
Die GOÄ-Ziffer 2536 ist mit 4500 Punkten bewertet; das entspricht 262,29 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2536 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 603,27 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2536?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2536 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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