GOÄ-Ziffer 2537: Durchschneidung von Nervenbahnen im Gehirn oder in der…
Durchschneidung von Nervenbahnen im Gehirn oder in der Medulla oblongata
Die GOÄ-Ziffer 2537 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Durchschneidung von Nervenbahnen im Gehirn oder in der Medulla oblongata“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VIII. Neurochirurgie)). Sie ist mit 6250 Punkten bewertet; das entspricht 364,30 € beim einfachen und 837,89 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 2537 erfasst die operative Durchtrennung von Nervenbahnen innerhalb des Gehirns oder in der Medulla oblongata, also einen zentralen Eingriff an langen Faserbahnen und nicht an einem peripheren Nerven. Angewendet wird sie vor allem bei stereotaktisch oder offen durchgeführten schmerzchirurgischen Eingriffen, etwa einer Tractotomie zur Unterbrechung schmerzleitender Bahnen bei therapieresistenten Schmerzsyndromen, sowie bei ausgewählten funktionellen Eingriffen zur Unterbrechung pathologischer Erregungsleitung im Hirnstammbereich. Die Leistung bildet den intrakraniellen Zugang samt Durchtrennung der Bahn ab und ist von peripheren Nervendurchtrennungen (z. B. Ziffer 2563 an der Schädelbasis oder 2564 am Rückenmark) abzugrenzen, da hier ausdrücklich Strukturen im Gehirn oder in der Medulla oblongata selbst betroffen sind. Bildgebende Planung und intraoperative Neuronavigation sind Voraussetzung, aber nicht Bestandteil der Ziffer, sofern gesondert erbracht.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 364,30 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 837,89 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 1.275,05 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 2531 – Intrakraniale Gefäßanastomose oder Gefäßtransplantation
- GOÄ 2535 – Resektion einer Gehirnhemisphäre
- GOÄ 2536 – Resektion eines Gehirnlappens
- GOÄ 2538 – Operation einer Enzephalozele der Konvexität
- GOÄ 2539 – Operation einer frontobasal gelegenen Enzephalozele
- GOÄ 2540 – Ventrikuläre intrakorporale Liquorableitung mittels Ventilsystem
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2537
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2537?
Die GOÄ-Ziffer 2537 steht für „Durchschneidung von Nervenbahnen im Gehirn oder in der Medulla oblongata“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2537?
Die GOÄ-Ziffer 2537 ist mit 6250 Punkten bewertet; das entspricht 364,30 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2537 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 837,89 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2537?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2537 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.