GOÄ-Ziffer 2705: Osteotomie nach disloziert verheilter Fraktur im…
Osteotomie nach disloziert verheilter Fraktur im Mittelgesicht – einschließlich Osteosynthese
Die GOÄ-Ziffer 2705 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Osteotomie nach disloziert verheilter Fraktur im Mittelgesicht – einschließlich Osteosynthese“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (IX. Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie)). Sie ist mit 1700 Punkten bewertet; das entspricht 99,09 € beim einfachen und 227,91 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Diese Ziffer bildet die operative Korrektur einer Fraktur im Bereich des Mittelgesichts ab, die in fehlerhafter Stellung (disloziert) knöchern verheilt ist. Angewendet wird sie, wenn der ursprünglich verheilte, aber falsch stehende Knochen durch eine Osteotomie erneut durchtrennt, in die korrekte Position gebracht und anschließend mittels Osteosynthese wieder fixiert wird. Die Leistung schließt beide Teilschritte, Osteotomie und Osteosynthese, als eine Gesamtleistung ein, sodass die Osteosynthese nicht gesondert berechnet wird. Sie kommt typischerweise zum Einsatz, wenn nach einer nicht oder unzureichend korrigierten Mittelgesichtsfraktur funktionelle oder ästhetische Beeinträchtigungen bestehen, die eine sekundäre operative Neustellung des Knochens erforderlich machen, und ist von der Erstversorgung der frischen Fraktur klar zu unterscheiden.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 99,09 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 227,91 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 346,81 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2705
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2705?
Die GOÄ-Ziffer 2705 steht für „Osteotomie nach disloziert verheilter Fraktur im Mittelgesicht – einschließlich Osteosynthese“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2705?
Die GOÄ-Ziffer 2705 ist mit 1700 Punkten bewertet; das entspricht 99,09 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2705 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 227,91 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2705?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2705 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.