GOÄ-Ziffer 2710: Partielle Resektion des Ober- oder Unterkiefers – auch…

Partielle Resektion des Ober- oder Unterkiefers – auch Segmentosteotomie –, als selbständige Leistung

Die GOÄ-Ziffer 2710 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Partielle Resektion des Ober- oder Unterkiefers – auch Segmentosteotomie –, als selbständige Leistung“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (IX. Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie)). Sie ist mit 1100 Punkten bewertet; das entspricht 64,12 € beim einfachen und 147,48 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer beschreibt die teilweise operative Entfernung von Ober- oder Unterkieferknochen, einschließlich einer Segmentosteotomie, als eigenständigen, in sich abgeschlossenen Eingriff. Sie wird angewendet, wenn ein umschriebener Kieferabschnitt aus krankhaftem Grund, etwa bei einer Geschwulst oder einem ausgedehnten knöchernen Defekt, reseziert werden muss, ohne dass dieser Eingriff im Rahmen einer weiteren, gesondert benannten Operation erfolgt. Die Segmentosteotomie als Möglichkeit der Durchführung ist mit eingeschlossen. Von Nummer 2711 unterscheidet sie sich dadurch, dass dort dieselbe partielle Resektion in Verbindung mit den Leistungen nach den Nummern 2640 oder 2642 erbracht wird; Nummer 2710 gilt demgegenüber für die Resektion, die für sich allein und ohne diese Verbindung durchgeführt wird.

Gebühren und Steigerungssatz

1100 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach64,12 €
Regelhöchstsatz2,3-fach147,48 €
Höchstsatz3,5-fach224,42 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2710

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2710?

Die GOÄ-Ziffer 2710 steht für „Partielle Resektion des Ober- oder Unterkiefers – auch Segmentosteotomie –, als selbständige Leistung“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2710?

Die GOÄ-Ziffer 2710 ist mit 1100 Punkten bewertet; das entspricht 64,12 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2710 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 147,48 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2710?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2710 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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