GOÄ-Ziffer 2712: Halbseitenresektion des Ober- oder Unterkiefers
Halbseitenresektion des Ober- oder Unterkiefers
Die GOÄ-Ziffer 2712 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Halbseitenresektion des Ober- oder Unterkiefers“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (IX. Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie)). Sie ist mit 3000 Punkten bewertet; das entspricht 174,86 € beim einfachen und 402,18 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Diese Ziffer bildet die vollständige Resektion einer kompletten Kieferhälfte, also des Ober- oder Unterkiefers, ab. Sie wird angewendet, wenn nicht nur ein Teilabschnitt, sondern die gesamte betroffene Hälfte des Kieferknochens operativ entfernt werden muss, etwa bei ausgedehnten knöchernen Erkrankungen, die eine partielle Resektion nach den Nummern 2710 oder 2711 nicht mehr ausreichend erscheinen lassen. Der Eingriff stellt damit die umfangreichste der genannten Resektionsformen im Kieferbereich dar. Die Abgrenzung zu den Teilresektionen ergibt sich unmittelbar aus dem Ausmaß des entfernten Knochens: Während dort nur ein Segment oder Abschnitt betroffen ist, umfasst die Halbseitenresektion die gesamte Kieferhälfte einschließlich der zugehörigen anatomischen Strukturen dieser Seite.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 174,86 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 402,18 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 612,01 € |
Verwandte Ziffern
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- GOÄ 2710 – Partielle Resektion des Ober- oder Unterkiefers – auch…
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2712
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2712?
Die GOÄ-Ziffer 2712 steht für „Halbseitenresektion des Ober- oder Unterkiefers“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2712?
Die GOÄ-Ziffer 2712 ist mit 3000 Punkten bewertet; das entspricht 174,86 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2712 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 402,18 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2712?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2712 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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