GOÄ-Ziffer 2732: Operation zur Lagerbildung für Knochen oder Knorpel bei…

Operation zur Lagerbildung für Knochen oder Knorpel bei ausgedehnten Kieferdefekten

Die GOÄ-Ziffer 2732 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operation zur Lagerbildung für Knochen oder Knorpel bei ausgedehnten Kieferdefekten“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (IX. Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie)). Sie ist mit 2000 Punkten bewertet; das entspricht 116,57 € beim einfachen und 268,11 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer erfasst die operative Lagerbildung für Knochen- oder Knorpelmaterial bei ausgedehnten Defekten des Kiefers. Sie wird angewendet, wenn im Vergleich zur einfachen Lagerbildung beim Aufbau des Alveolarfortsatzes nach Nummer 2730 ein deutlich größerer, ausgedehnter knöcherner Defekt vorliegt, der die Vorbereitung eines entsprechend aufwendigeren Lagers für ein Knochen- oder Knorpeltransplantat erfordert. Typischer Anwendungsfall ist die operative Vorbereitung eines Empfängerbetts für umfangreichere Rekonstruktionen des Kiefers, etwa nach größeren Substanzverlusten. Die Abgrenzung zur Ziffer 2730 ergibt sich aus dem Ausmaß des zugrunde liegenden Defekts: Während dort ein regulärer Aufbau des Alveolarfortsatzes je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich abgerechnet wird, betrifft diese Ziffer ausdrücklich ausgedehnte Defektsituationen.

Gebühren und Steigerungssatz

2000 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach116,57 €
Regelhöchstsatz2,3-fach268,11 €
Höchstsatz3,5-fach408,00 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2732

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2732?

Die GOÄ-Ziffer 2732 steht für „Operation zur Lagerbildung für Knochen oder Knorpel bei ausgedehnten Kieferdefekten“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2732?

Die GOÄ-Ziffer 2732 ist mit 2000 Punkten bewertet; das entspricht 116,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2732 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 268,11 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2732?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2732 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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