GOÄ-Ziffer 274: Dauertropfinfusion, intravenös, von mehr als 6 Stunden Dauer…

Dauertropfinfusion, intravenös, von mehr als 6 Stunden Dauer – gegebenenfalls einschließlich Infusionsplan und Bilanzierung

Die GOÄ-Ziffer 274 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Dauertropfinfusion, intravenös, von mehr als 6 Stunden Dauer – gegebenenfalls einschließlich Infusionsplan und Bilanzierung“ (Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen (I. Anlegen von Verbänden)). Sie ist mit 320 Punkten bewertet; das entspricht 18,65 € beim einfachen und 42,89 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 274 vergütet die intravenöse Dauertropfinfusion von mehr als 6 Stunden Dauer, gegebenenfalls einschließlich Infusionsplan und Bilanzierung. Sie wird angesetzt, wenn über einen längeren Zeitraum kontinuierlich Flüssigkeit intravenös zugeführt wird, etwa im Rahmen einer intensiveren Flüssigkeits- oder Medikamententherapie, bei der zusätzlich die Erstellung eines Infusionsplans sowie die Bilanzierung von Zufuhr und Ausscheidung erforderlich sein können. Die zugehörige Bestimmung legt fest, dass neben Ziffer 274 die Leistungen nach den Ziffern 271 bis 273, 275 und/oder weiteren dort genannten Nummern nicht gesondert berechnungsfähig sind, wenn sie im selben Zusammenhang erbracht werden. Die lange Dauertropfinfusion schließt damit die kürzeren, punktuellen Infusionsleistungen für denselben Zeitraum von einer zusätzlichen Berechnung aus.

Gebühren und Steigerungssatz

320 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach18,65 €
Regelhöchstsatz2,3-fach42,89 €
Höchstsatz3,5-fach65,27 €

Abrechnungsbestimmungen

Ausschlussziffern

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 274

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 274?

Die GOÄ-Ziffer 274 steht für „Dauertropfinfusion, intravenös, von mehr als 6 Stunden Dauer – gegebenenfalls einschließlich Infusionsplan und Bilanzierung“ und gehört zu Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 274?

Die GOÄ-Ziffer 274 ist mit 320 Punkten bewertet; das entspricht 18,65 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 274 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 42,89 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 274?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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