GOÄ-Ziffer 286a: Reinfusion jeder weiteren Einheit (mindestens 200 Milliliter)…
Reinfusion jeder weiteren Einheit (mindestens 200 Milliliter) Eigenblut oder Eigenplasma im Anschluß an die Leistung nach der Nummer 286 – einschließlich Identitätssicherung im AB0-System (bedside-test)
Die GOÄ-Ziffer 286a steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Reinfusion jeder weiteren Einheit (mindestens 200 Milliliter) Eigenblut oder Eigenplasma im Anschluß an die Leistung nach der Nummer 286 – einschließlich Identitätssicherung im AB0-System (bedside-test)“ (Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen (I. Anlegen von Verbänden)). Sie ist mit 100 Punkten bewertet; das entspricht 5,83 € beim einfachen und 13,41 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer erfasst die Reinfusion jeder weiteren Einheit von mindestens 200 Milliliter Eigenblut oder Eigenplasma, die im unmittelbaren Anschluss an die nach Nummer 286 berechnete erste Reinfusion in derselben Sitzung erfolgt. Sie kommt also nur zur Anwendung, wenn nach der ersten zurückgegebenen Einheit weiteres zuvor entnommenes Eigenblut oder Eigenplasma reinfundiert wird, etwa weil mehrere Einheiten im Vorfeld einer Operation gespendet wurden und nun gemeinsam zurückgegeben werden. Jede weitere Einheit wird gesondert nach dieser Ziffer berechnet, nicht pauschal mit der ersten Einheit abgegolten. Die Abgrenzung zur Ausgangsziffer 286 liegt allein in der Reihenfolge der Einheiten innerhalb derselben Behandlungssitzung: Die erste Einheit wird nach 286, jede folgende nach dieser Ziffer berechnet.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 5,83 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 13,41 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 20,41 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 286a
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 286a?
Die GOÄ-Ziffer 286a steht für „Reinfusion jeder weiteren Einheit (mindestens 200 Milliliter) Eigenblut oder Eigenplasma im Anschluß an die Leistung nach der Nummer 286 – einschließlich Identitätssicherung im AB0-System (bedside-test)“ und gehört zu Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 286a?
Die GOÄ-Ziffer 286a ist mit 100 Punkten bewertet; das entspricht 5,83 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 286a beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 13,41 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 286a?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 286a keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.