GOÄ-Ziffer 289: Präoperative Entnahme einer Einheit Eigenblut (mindestens 400…
Präoperative Entnahme einer Einheit Eigenblut (mindestens 400 Milliliter) zur späteren Retransfusion – einschließlich Auftrennung des Patientenblutes in ein Erythrozytenkonzentrat und eine Frischplasmakonserve, Versetzen des Erythrozytenkonzentrats mit additiver Lösung und anschließender Aufbewahrung bei +2 °C bis +6 °C sowie Schockgefrieren des Frischplasmas und anschließender Aufbewahrung bei -30 °C oder darunter
Die GOÄ-Ziffer 289 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Präoperative Entnahme einer Einheit Eigenblut (mindestens 400 Milliliter) zur späteren Retransfusion – einschließlich Auftrennung des Patientenblutes in ein Erythrozytenkonzentrat und eine Frischplasmakonserve, Versetzen des Erythrozytenkonzentrats mit additiver Lösung und anschließender Aufbewahrung bei +2 °C bis +6 °C sowie Schockgefrieren des Frischplasmas und anschließender Aufbewahrung bei -30 °C oder darunter“ (Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen (I. Anlegen von Verbänden)). Sie ist mit 350 Punkten bewertet; das entspricht 20,40 € beim einfachen und 46,92 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Diese Ziffer betrifft ebenfalls die präoperative Entnahme einer Einheit Eigenblut von mindestens 400 Millilitern zur späteren Retransfusion, jedoch für den Fall, dass das entnommene Patientenblut anschließend aufgetrennt wird, statt es als Vollblutkonserve zu belassen. Sie kommt zur Anwendung, wenn vor einem Eingriff Eigenblut entnommen und in seine Bestandteile, etwa Erythrozyten- und Plasmaanteile, separiert wird, um diese Komponenten je nach Bedarf gezielt zurückzugeben. Die Auftrennung des Patientenblutes ist ausdrücklicher Bestandteil dieser Leistung und wird nicht gesondert berechnet. Die Abgrenzung zur vorhergehenden Ziffer für die Entnahme mit Aufbewahrung als Vollblutkonserve liegt genau in diesem zusätzlichen Verarbeitungsschritt der Komponententrennung. Auch hier deckt die Ziffer nur die Entnahme und Aufbereitung ab, nicht die spätere Reinfusion der Komponenten.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 20,40 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 46,92 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 71,40 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 286a – Reinfusion jeder weiteren Einheit (mindestens 200 Milliliter)…
- GOÄ 287 – Blutaustauschtransfusion (z. B. bei schwerster Intoxikation)
- GOÄ 288 – Präoperative Entnahme einer Einheit Eigenblut (mindestens 400…
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 289
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 289?
Die GOÄ-Ziffer 289 steht für „Präoperative Entnahme einer Einheit Eigenblut (mindestens 400 Milliliter) zur späteren Retransfusion – einschließlich Auftrennung des Patientenblutes in ein Erythrozytenkonzentrat und eine Frischplasmakonserve, Versetzen des Erythrozytenkonzentrats mit additiver Lösung und anschließender Aufbewahrung bei +2 °C bis +6 °C sowie Schockgefrieren des Frischplasmas und anschließender Aufbewahrung bei -30 °C oder darunter“ und gehört zu Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 289?
Die GOÄ-Ziffer 289 ist mit 350 Punkten bewertet; das entspricht 20,40 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 289 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 46,92 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 289?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 289 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.