GOÄ-Ziffer 288: Präoperative Entnahme einer Einheit Eigenblut (mindestens 400…

Präoperative Entnahme einer Einheit Eigenblut (mindestens 400 Milliliter) zur späteren Retransfusion bei Aufbewahrung als Vollblutkonserve – gegebenenfalls einschließlich Konservierung

Die GOÄ-Ziffer 288 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Präoperative Entnahme einer Einheit Eigenblut (mindestens 400 Milliliter) zur späteren Retransfusion bei Aufbewahrung als Vollblutkonserve – gegebenenfalls einschließlich Konservierung“ (Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen (I. Anlegen von Verbänden)). Sie ist mit 230 Punkten bewertet; das entspricht 13,41 € beim einfachen und 30,84 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Erfasst wird die präoperative Entnahme einer Einheit Eigenblut von mindestens 400 Millilitern zur späteren Retransfusion, wenn diese Einheit als Vollblutkonserve aufbewahrt wird. Die Ziffer kommt zur Anwendung, wenn vor einem planbaren Eingriff mit erwartetem Blutverlust Eigenblut des Patienten entnommen und unaufgetrennt als Vollblut gelagert wird, um es bei Bedarf während oder nach der Operation zurückzugeben. Damit wird die Verwendung von Fremdblutkonserven vermieden oder reduziert. Die Leistung deckt die Entnahme der Einheit ab, nicht die spätere Rückgabe, für die eine eigene Reinfusionsziffer anzusetzen ist. Abzugrenzen ist diese Nummer von der entsprechenden Ziffer für die Eigenblutentnahme mit anschließender Auftrennung des Blutes in Bestandteile, bei der das Blut nicht als Vollblutkonserve, sondern komponentengetrennt aufbewahrt wird.

Gebühren und Steigerungssatz

230 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach13,41 €
Regelhöchstsatz2,3-fach30,84 €
Höchstsatz3,5-fach46,94 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 288

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 288?

Die GOÄ-Ziffer 288 steht für „Präoperative Entnahme einer Einheit Eigenblut (mindestens 400 Milliliter) zur späteren Retransfusion bei Aufbewahrung als Vollblutkonserve – gegebenenfalls einschließlich Konservierung“ und gehört zu Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 288?

Die GOÄ-Ziffer 288 ist mit 230 Punkten bewertet; das entspricht 13,41 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 288 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 30,84 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 288?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 288 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.