GOÄ-Ziffer 3068: Anlage einer künstlichen Pulmonalisstammstenose
Anlage einer künstlichen Pulmonalisstammstenose
Die GOÄ-Ziffer 3068 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Anlage einer künstlichen Pulmonalisstammstenose“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XIII. Herzchirurgie)). Sie ist mit 3140 Punkten bewertet; das entspricht 183,02 € beim einfachen und 420,95 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Diese Ziffer beschreibt die operative Anlage einer kuenstlichen Einengung des Pulmonalisstammes, also ein Banding der Lungenarterie. Der Eingriff wird typischerweise als palliative Massnahme bei angeborenen Herzfehlern mit uebermaessigem Blutfluss in den Lungenkreislauf durchgefuehrt, etwa bei grossen Kammerscheidewanddefekten oder komplexen Vitien im Saeuglings- oder Kleinkindalter, bei denen eine sofortige definitive Korrektur nicht moeglich oder nicht angezeigt ist. Durch die kuenstlich geschaffene Stenose wird der Lungengefaessdruck reduziert und das Lungengefaessbett vor einer irreversiblen Schaedigung geschuetzt, bis in einem zweiten Schritt die endgueltige operative Korrektur des zugrundeliegenden Herzfehlers erfolgen kann. Die Ziffer bildet somit einen eigenstaendigen, meist zeitlich begrenzten Zwischenschritt in einer mehrzeitigen kinderherzchirurgischen Behandlungsstrategie ab und ist von den Ziffern der definitiven Defektkorrektur zu unterscheiden.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 183,02 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 420,95 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 640,57 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 3065 – Operation am Perikard, als selbständige Leistung
- GOÄ 3066 – Operation der Pericarditis constrictiva
- GOÄ 3067 – Myokardbiopsie unter Freilegung des Herzens, als selbständige Leistung
- GOÄ 3069 – Shuntoperation an herznahen Gefäßen
- GOÄ 3070 – Operative Anlage eines Vorhofseptumdefektes
- GOÄ 3071 – Naht einer Myokardverletzung
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3068
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3068?
Die GOÄ-Ziffer 3068 steht für „Anlage einer künstlichen Pulmonalisstammstenose“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3068?
Die GOÄ-Ziffer 3068 ist mit 3140 Punkten bewertet; das entspricht 183,02 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 3068 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 420,95 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3068?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3068 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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