GOÄ-Ziffer 3066: Operation der Pericarditis constrictiva
Operation der Pericarditis constrictiva
Die GOÄ-Ziffer 3066 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operation der Pericarditis constrictiva“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XIII. Herzchirurgie)). Sie ist mit 3140 Punkten bewertet; das entspricht 183,02 € beim einfachen und 420,95 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer 3066 vergütet die Operation der Pericarditis constrictiva, also die chirurgische Behandlung einer einengenden, meist chronisch-entzündlich verdickten und verkalkten Herzbeutelentzündung, die die normale Herzfüllung und -funktion mechanisch beeinträchtigt. Angewendet wird sie, wenn diese spezifische Erkrankung des Perikards operativ durch Entfernung oder Lösung der einengenden Herzbeutelanteile behandelt werden muss, um die diastolische Füllung des Herzens wiederherzustellen. Die Leistung ist speziell auf dieses Krankheitsbild zugeschnitten und unterscheidet sich dadurch von der allgemeineren Ziffer 3065, die Perikardoperationen ohne diese spezifische Indikation als selbständige Leistung erfasst. Die eigenständige Ziffer trägt damit dem höheren operativen Aufwand einer Lösung verwachsener, verkalkter Perikardstrukturen Rechnung.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 183,02 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 420,95 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 640,57 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 3055 – Überwachung einer assistierenden Zirkulation, je angefangene Stunde
- GOÄ 3060 – Intraoperative Funktionsmessungen am und/oder im Herzen
- GOÄ 3065 – Operation am Perikard, als selbständige Leistung
- GOÄ 3067 – Myokardbiopsie unter Freilegung des Herzens, als selbständige Leistung
- GOÄ 3068 – Anlage einer künstlichen Pulmonalisstammstenose
- GOÄ 3069 – Shuntoperation an herznahen Gefäßen
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3066
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3066?
Die GOÄ-Ziffer 3066 steht für „Operation der Pericarditis constrictiva“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3066?
Die GOÄ-Ziffer 3066 ist mit 3140 Punkten bewertet; das entspricht 183,02 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 3066 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 420,95 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3066?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3066 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
Diese und alle anderen GOÄ-Ziffern durchsuchbar im vollständigen GOÄ-Lexikon · automatisiert abrechnen mit catalys
Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.