GOÄ-Ziffer 3055: Überwachung einer assistierenden Zirkulation, je angefangene…
Überwachung einer assistierenden Zirkulation, je angefangene Stunde
Die GOÄ-Ziffer 3055 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Überwachung einer assistierenden Zirkulation, je angefangene Stunde“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XIII. Herzchirurgie)). Sie ist mit 554 Punkten bewertet; das entspricht 32,29 € beim einfachen und 74,27 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer 3055 erfasst die Überwachung einer assistierenden Zirkulation, berechnet je angefangene Stunde. Angewendet wird sie, wenn nach Anlage eines kreislaufunterstützenden Systems, etwa gemäß Ziffer 3054, dessen Funktion während einer Operation kontinuierlich überwacht werden muss, um die korrekte Arbeitsweise und die ausreichende Kreislaufunterstützung sicherzustellen. Die Leistung wird zeitbezogen abgerechnet, wobei jede angefangene Stunde der Überwachung berücksichtigungsfähig ist. Die amtliche Bestimmung stellt klar, dass diese Leistung nur während einer Operation berechnungsfähig ist; eine Überwachung außerhalb des operativen Rahmens, etwa auf einer Intensivstation nach Abschluss des Eingriffs, wird von dieser Ziffer nicht erfasst und ist entsprechend nicht nach 3055 abrechenbar.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 32,29 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 74,27 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 113,02 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Die Leistung nach Nummer 3055 ist nur während einer Operation berechnungsfähig
Verwandte Ziffern
- GOÄ 3052 – Perfusion der Koronararterien, zusätzlich zur Leistung nach Nummer…
- GOÄ 3053 – Perfusion von Arterien eines anderen Organs, zusätzlich zur Leistung…
- GOÄ 3054 – Operative extrathorakale Anlage einer assistierenden Zirkulation
- GOÄ 3060 – Intraoperative Funktionsmessungen am und/oder im Herzen
- GOÄ 3065 – Operation am Perikard, als selbständige Leistung
- GOÄ 3066 – Operation der Pericarditis constrictiva
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3055
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3055?
Die GOÄ-Ziffer 3055 steht für „Überwachung einer assistierenden Zirkulation, je angefangene Stunde“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3055?
Die GOÄ-Ziffer 3055 ist mit 554 Punkten bewertet; das entspricht 32,29 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 3055 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 74,27 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3055?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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