GOÄ-Ziffer 3060: Intraoperative Funktionsmessungen am und/oder im Herzen

Intraoperative Funktionsmessungen am und/oder im Herzen

Die GOÄ-Ziffer 3060 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Intraoperative Funktionsmessungen am und/oder im Herzen“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XIII. Herzchirurgie)). Sie ist mit 554 Punkten bewertet; das entspricht 32,29 € beim einfachen und 74,27 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 3060 vergütet intraoperative Funktionsmessungen am und/oder im Herzen. Angewendet wird sie, wenn während eines herzchirurgischen Eingriffs gezielt Messungen zur Beurteilung der Herzfunktion vorgenommen werden, etwa zur Kontrolle von Druckverhältnissen, Durchblutung oder anderen funktionellen Parametern, sei es an der Herzoberfläche oder durch Messungen innerhalb des Herzens selbst. Die Leistung dient dazu, den Erfolg oder die Notwendigkeit weiterer operativer Schritte während der laufenden Operation intraoperativ zu beurteilen. Sie erfasst die Messung als eigenständige Leistung neben dem eigentlichen operativen Haupteingriff am Herzen und grenzt sich damit von den übrigen, auf die operative Versorgung selbst ausgerichteten Ziffern ab, indem sie speziell den diagnostisch-funktionellen Messvorgang während der Operation abbildet.

Gebühren und Steigerungssatz

554 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach32,29 €
Regelhöchstsatz2,3-fach74,27 €
Höchstsatz3,5-fach113,02 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3060

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3060?

Die GOÄ-Ziffer 3060 steht für „Intraoperative Funktionsmessungen am und/oder im Herzen“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3060?

Die GOÄ-Ziffer 3060 ist mit 554 Punkten bewertet; das entspricht 32,29 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3060 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 74,27 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3060?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3060 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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