GOÄ-Ziffer 3210: Anlegen eines Anus praeter duplex transversalis

Anlegen eines Anus praeter duplex transversalis

Die GOÄ-Ziffer 3210 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Anlegen eines Anus praeter duplex transversalis“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XIV. Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie)). Sie ist mit 2000 Punkten bewertet; das entspricht 116,57 € beim einfachen und 268,11 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer erfasst das operative Anlegen eines doppellaeufigen (duplex) quer verlaufenden kuenstlichen Darmausgangs im Bereich des Colon transversum. Angewendet wird sie typischerweise zur voruebergehenden oder dauerhaften Ableitung des Stuhlgangs, etwa zum Schutz einer distalen Anastomose nach Rektum- oder Kolonresektion, bei tiefsitzenden Tumoren, entzuendlichen Darmerkrankungen oder als Entlastungsmassnahme vor weiteren Eingriffen im kleinen Becken. Beim duplex-Stoma werden beide Darmschenkel (zu- und abfuehrend) nebeneinander auf der Bauchdecke ausgeleitet und meist ueber einen Reiter fixiert, sodass eine vollstaendige Trennung des Stuhlstroms von den distalen Darmabschnitten moeglich ist. Die Leistung umfasst die Darmmobilisation, Durchzug durch die Bauchdecke und Fixierung der Schleimhaut an der Haut. Abzugrenzen ist sie von einlaeufigen Stomaanlagen sowie von der reinen Patientenunterweisung nach Nummer 3211.

Gebühren und Steigerungssatz

2000 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach116,57 €
Regelhöchstsatz2,3-fach268,11 €
Höchstsatz3,5-fach408,00 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3210

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3210?

Die GOÄ-Ziffer 3210 steht für „Anlegen eines Anus praeter duplex transversalis“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3210?

Die GOÄ-Ziffer 3210 ist mit 2000 Punkten bewertet; das entspricht 116,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3210 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 268,11 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3210?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3210 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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