GOÄ-Ziffer 3215: Eröffnung eines kongenitalen oberflächlichen Afterverschlusses

Eröffnung eines kongenitalen oberflächlichen Afterverschlusses

Die GOÄ-Ziffer 3215 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Eröffnung eines kongenitalen oberflächlichen Afterverschlusses“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XIV. Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie)). Sie ist mit 150 Punkten bewertet; das entspricht 8,74 € beim einfachen und 20,10 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Erfasst wird die operative Eroeffnung eines angeborenen, nur oberflaechlich gelegenen Afterverschlusses (Analatresie mit Membran oder duenner Gewebeschicht ohne tiefe Fehlbildung). Angewendet wird die Leistung bei Neugeborenen oder Saeuglingen mit kongenitalem Afterverschluss, bei dem sich der Enddarm regelrecht ausgebildet hat und lediglich eine oberflaechliche Verschlussmembran im Analbereich durchtrennt werden muss, um die Darmpassage herzustellen. Der Eingriff ist vergleichsweise klein und beschraenkt sich auf die lokale Inzision beziehungsweise Exzision der Verschlussstruktur ohne weiterfuehrende Rekonstruktion. Er ist damit deutlich von den komplexeren Eingriffen bei tiefreichendem Mastdarmverschluss (Nummer 3216) und bei Anal- oder Rektumatresie mit Kolondurchzug (Nummer 3217) abzugrenzen, die eine wesentlich ausgedehntere operative Versorgung tieferer Fehlbildungen erfordern.

Gebühren und Steigerungssatz

150 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach8,74 €
Regelhöchstsatz2,3-fach20,10 €
Höchstsatz3,5-fach30,59 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3215

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3215?

Die GOÄ-Ziffer 3215 steht für „Eröffnung eines kongenitalen oberflächlichen Afterverschlusses“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3215?

Die GOÄ-Ziffer 3215 ist mit 150 Punkten bewertet; das entspricht 8,74 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3215 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 20,10 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3215?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3215 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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