GOÄ-Ziffer 3218: Radikaloperation eines tiefreichenden Mastdarmverschlusses…

Radikaloperation eines tiefreichenden Mastdarmverschlusses mit Eröffnung der Bauchhöhle

Die GOÄ-Ziffer 3218 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Radikaloperation eines tiefreichenden Mastdarmverschlusses mit Eröffnung der Bauchhöhle“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XIV. Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie)). Sie ist mit 2700 Punkten bewertet; das entspricht 157,38 € beim einfachen und 361,97 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Erfasst wird die Radikaloperation eines tiefreichenden Mastdarmverschlusses, bei der zusaetzlich zum perinealen Vorgehen die Bauchhoehle eroeffnet wird. Angewendet wird diese Ziffer bei angeborenen Fehlbildungen, bei denen das blind endende Rektum so hoch im kleinen Becken liegt, dass eine ausschliesslich perineale oder rein von unten durchgefuehrte Praeparation nicht ausreicht und ein kombinierter abdomino-perinealer Zugang erforderlich ist, um den Darm sicher zu mobilisieren und durchzuziehen. Der Eingriff umfasst die Laparotomie mit Darstellung und Loesung des Enddarms von intraabdominal sowie die anschliessende Durchzugs- und Anschlussoperation von perineal. Er stellt damit die aufwendigste Stufe innerhalb der Versorgung kongenitaler Mastdarmverschluesse dar und ist von den rein perinealen Eingriffen nach den Nummern 3215 und 3216 sowie vom Kolondurchzug nach Nummer 3217 abzugrenzen.

Gebühren und Steigerungssatz

2700 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach157,38 €
Regelhöchstsatz2,3-fach361,97 €
Höchstsatz3,5-fach550,83 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3218

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3218?

Die GOÄ-Ziffer 3218 steht für „Radikaloperation eines tiefreichenden Mastdarmverschlusses mit Eröffnung der Bauchhöhle“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3218?

Die GOÄ-Ziffer 3218 ist mit 2700 Punkten bewertet; das entspricht 157,38 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3218 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 361,97 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3218?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3218 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.