GOÄ-Ziffer 3217: Operation der Anal- und Rektumatresie einschließlich…

Operation der Anal- und Rektumatresie einschließlich Kolondurchzugsoperation

Die GOÄ-Ziffer 3217 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operation der Anal- und Rektumatresie einschließlich Kolondurchzugsoperation“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XIV. Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie)). Sie ist mit 3750 Punkten bewertet; das entspricht 218,58 € beim einfachen und 502,73 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer vergütet die operative Korrektur einer Anal- und Rektumatresie einschliesslich einer Kolondurchzugsoperation. Sie wird angewendet, wenn bei hochsitzenden angeborenen Fehlbildungen des Enddarms sowohl der Analkanal als auch das Rektum fehlangelegt oder unterbrochen sind, sodass der proximale Darm nicht allein ueber einen perinealen Zugang erreicht und durchgezogen werden kann. Der Eingriff umfasst die Mobilisation des Kolons, dessen Durchzug durch das Becken bis zur Dammregion und die Anlage einer neuen Analoeffnung, haeufig als mehrzeitiges Vorgehen nach vorheriger Stomaanlage. Sie stellt damit die umfassendere Variante gegenueber der Operation nach Nummer 3216 dar, die sich auf den perinealen Zugang bei tiefreichendem Verschluss beschraenkt, und wird bei noch weitergehender abdominaler Eroeffnung durch Nummer 3218 ergaenzt beziehungsweise ersetzt.

Gebühren und Steigerungssatz

3750 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach218,58 €
Regelhöchstsatz2,3-fach502,73 €
Höchstsatz3,5-fach765,03 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3217

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3217?

Die GOÄ-Ziffer 3217 steht für „Operation der Anal- und Rektumatresie einschließlich Kolondurchzugsoperation“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3217?

Die GOÄ-Ziffer 3217 ist mit 3750 Punkten bewertet; das entspricht 218,58 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3217 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 502,73 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3217?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3217 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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