GOÄ-Ziffer 3216: Operation eines kongenitalen tiefreichenden…

Operation eines kongenitalen tiefreichenden Mastdarmverschlusses vom Damm aus oder der Analatresie

Die GOÄ-Ziffer 3216 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operation eines kongenitalen tiefreichenden Mastdarmverschlusses vom Damm aus oder der Analatresie“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XIV. Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie)). Sie ist mit 1200 Punkten bewertet; das entspricht 69,94 € beim einfachen und 160,86 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer betrifft die operative Versorgung eines kongenitalen, tiefreichenden Mastdarmverschlusses ueber einen Zugang vom Damm aus, ebenso die Operation der Analatresie. Angewendet wird sie, wenn bei einem Neugeborenen der Enddarm nicht nur oberflaechlich, sondern in groesserer Tiefe blind endet und ueber einen perinealen Zugang freipraepariert, durchgezogen und mit der Haut des Analbereichs vernaeht werden muss, um einen funktionsfaehigen After zu schaffen. Im Unterschied zur Ziffer 3215 handelt es sich um eine deutlich anspruchsvollere Rekonstruktion mit Darmpraeparation in der Tiefe des kleinen Beckens, jedoch noch ohne Eroeffnung der Bauchhoehle. Reicht die Fehlbildung so hoch, dass ein abdominaler Zugang mit Kolondurchzug noetig wird, kommt stattdessen Nummer 3217 zur Anwendung.

Gebühren und Steigerungssatz

1200 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach69,94 €
Regelhöchstsatz2,3-fach160,86 €
Höchstsatz3,5-fach244,79 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3216

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3216?

Die GOÄ-Ziffer 3216 steht für „Operation eines kongenitalen tiefreichenden Mastdarmverschlusses vom Damm aus oder der Analatresie“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3216?

Die GOÄ-Ziffer 3216 ist mit 1200 Punkten bewertet; das entspricht 69,94 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3216 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 160,86 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3216?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3216 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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