GOÄ-Ziffer 463: Kombinationsnarkose mit endotrachealer Intubation, jede…
Kombinationsnarkose mit endotrachealer Intubation, jede weitere angefangene halbe Stunde
Die GOÄ-Ziffer 463 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Kombinationsnarkose mit endotrachealer Intubation, jede weitere angefangene halbe Stunde“ (Abschnitt D. Anästhesieleistungen). Sie ist mit 348 Punkten bewertet; das entspricht 20,28 € beim einfachen und 46,64 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 463 ist die Zeitzuschlagsziffer zur Kombinationsnarkose mit endotrachealer Intubation nach Ziffer 462 und wird für jede über die erste Stunde hinaus angefangene weitere halbe Stunde in Ansatz gebracht. Sie findet Anwendung bei Operationen, die länger als eine Stunde dauern und während derer die Atemwege durchgehend über den Tubus gesichert bleiben, etwa bei ausgedehnten viszeral-, orthopädisch- oder neurochirurgischen Eingriffen. Der Ansatz erfolgt fortlaufend für jeden angefangenen weiteren Halbstundenabschnitt, solange die intubierte Narkose fortdauert. Sie wird stets zusätzlich zur Grundziffer 462 und nicht für sich allein abgerechnet. Das entsprechende Pendant bei Maskennarkose mit Gerät ist Ziffer 461; die Unterscheidung liegt allein in der Art der Atemwegssicherung, nicht in der Dauer selbst.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 20,28 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 46,64 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 70,98 € |
Ausschlussziffern
Verwandte Ziffern
- GOÄ 460 – Kombinationsnarkose mit Maske, Gerät – auch Insufflationsnarkose…
- GOÄ 461 – Kombinationsnarkose mit Maske, Gerät – auch Insufflationsnarkose…
- GOÄ 462 – Kombinationsnarkose mit endotrachealer Intubation, bis zu einer Stunde
- GOÄ 469 – Kaudalanästhesie
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 463
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 463?
Die GOÄ-Ziffer 463 steht für „Kombinationsnarkose mit endotrachealer Intubation, jede weitere angefangene halbe Stunde“ und gehört zu Abschnitt D. Anästhesieleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 463?
Die GOÄ-Ziffer 463 ist mit 348 Punkten bewertet; das entspricht 20,28 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 463 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 46,64 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 463?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 463 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.