GOÄ-Ziffer 488: Lokalanästhesie der Harnröhre und/oder Harnblase
Lokalanästhesie der Harnröhre und/oder Harnblase
Die GOÄ-Ziffer 488 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Lokalanästhesie der Harnröhre und/oder Harnblase“ (Abschnitt D. Anästhesieleistungen). Sie ist mit 46 Punkten bewertet; das entspricht 2,68 € beim einfachen und 6,16 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 488 bezeichnet die Lokalanästhesie der Harnröhre und/oder Harnblase. Sie wird angewendet, wenn urologische diagnostische oder therapeutische Maßnahmen, etwa eine Zystoskopie oder ein anderer transurethraler Eingriff, eine örtliche Betäubung der Harnröhrenschleimhaut und gegebenenfalls der Harnblase erfordern. Die Formulierung „und/oder“ erlaubt den einmaligen Ansatz sowohl bei alleiniger Betäubung der Harnröhre als auch bei zusätzlicher Einbeziehung der Blase, ohne doppelte Berechnung. Das Verfahren ermöglicht die Durchführung des Eingriffs ohne Allgemein- oder rückenmarksnahe Anästhesie und wird typischerweise durch Instillation eines Anästhetikagels oder einer entsprechenden Lösung durchgeführt. Sie ist von den übrigen organbezogenen Lokalanästhesie-Ziffern, etwa 483 bis 485, durch ihren urologischen Anwendungsbereich klar abgegrenzt.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 2,68 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 6,16 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 9,38 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 483 – Lokalanästhesie der tieferen Nasenabschnitte – gegebenenfalls…
- GOÄ 484 – Lokalanästhesie des Kehlkopfes
- GOÄ 485 – Lokalanästhesie des Trommelfells und/oder der Paukenhöhle
- GOÄ 489 – Lokalanästhesie des Bronchialgebietes – gegebenenfalls einschließlich…
- GOÄ 490 – Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirke
- GOÄ 491 – Infiltrationsanästhesie großer Bezirke – auch Parazervikalanästhesie
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 488
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 488?
Die GOÄ-Ziffer 488 steht für „Lokalanästhesie der Harnröhre und/oder Harnblase“ und gehört zu Abschnitt D. Anästhesieleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 488?
Die GOÄ-Ziffer 488 ist mit 46 Punkten bewertet; das entspricht 2,68 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 488 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 6,16 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 488?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 488 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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