GOÄ-Ziffer 5035: Teile des Skeletts in einer Ebene, je Teil Das untersuchte…
Teile des Skeletts in einer Ebene, je Teil Das untersuchte Skeletteil ist in der Rechnung anzugeben.
Die GOÄ-Ziffer 5035 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Teile des Skeletts in einer Ebene, je Teil Das untersuchte Skeletteil ist in der Rechnung anzugeben.“ (Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie (I. Strahlendiagnostik)). Sie ist mit 160 Punkten bewertet; das entspricht 9,33 € beim einfachen und 16,79 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 5035 vergütet die Röntgenaufnahme von Teilen des Skeletts in einer Ebene, abgerechnet je Teil. Sie kommt zur Anwendung, wenn für ein bestimmtes Skelettteil eine einzige Projektion diagnostisch ausreicht und keine der spezifischeren, zweiebenigen Ziffern für dieses Körperteil einschlägig ist, etwa bei orientierenden Verlaufskontrollen oder Fragestellungen, bei denen eine zweite Ebene keinen zusätzlichen diagnostischen Gewinn verspricht. Da die Leistung je untersuchtem Skeletteil abgerechnet wird, ist gemäß der Leistungsbeschreibung das jeweils untersuchte Skeletteil in der Rechnung konkret anzugeben, damit die Zuordnung nachvollziehbar bleibt. Die amtliche Bestimmung begrenzt die Berechnung zusätzlich: Nummer 5035 ist je Skeletteil und Sitzung nur einmal berechnungsfähig, sodass auch bei mehreren Aufnahmen desselben Teils innerhalb einer Sitzung keine mehrfache Vergütung erfolgt.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 9,33 € |
| Regelhöchstsatz | 1,8-fach | 16,79 € |
| Höchstsatz | 2,5-fach | 23,32 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Die Leistung nach Nummer 5035 ist je Skeletteil und Sitzung nur einmal berechnungsfähig.
- Die Leistung nach Nummer 5035 ist neben den Leistungen nach den Nummern 5000 bis 5031 und 5037 bis 5121 nicht berechnungsfähig
Ausschlussziffern
Verwandte Ziffern
- GOÄ 5021 – ergänzende Ebene(n) Oberarm, Unterarm, Ellenbogengelenk…
- GOÄ 5030 – jeweils in zwei Ebenen
- GOÄ 5031 – ergänzende Ebene(n)
- GOÄ 5037 – Bestimmung des Skelettalters – gegebenenfalls einschließlich…
- GOÄ 5040 – Beckenübersicht
- GOÄ 5041 – Beckenübersicht bei einem Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5035
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5035?
Die GOÄ-Ziffer 5035 steht für „Teile des Skeletts in einer Ebene, je Teil Das untersuchte Skeletteil ist in der Rechnung anzugeben.“ und gehört zu Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5035?
Die GOÄ-Ziffer 5035 ist mit 160 Punkten bewertet; das entspricht 9,33 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 5035 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 16,79 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5035?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.