GOÄ-Ziffer 5140: Brustorgane, Übersicht im Mittelformat 3. Bauch- und…

Brustorgane, Übersicht im Mittelformat 3. Bauch- und Verdauungsorgane

Die GOÄ-Ziffer 5140 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Brustorgane, Übersicht im Mittelformat 3. Bauch- und Verdauungsorgane“ (Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie (I. Strahlendiagnostik)). Sie ist mit 100 Punkten bewertet; das entspricht 5,83 € beim einfachen und 10,49 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 5140 erfasst die Übersichtsaufnahme der Brustorgane im Mittelformat. Sie wird angewendet, wenn anstelle einer großformatigen Standardaufnahme eine Aufnahme in reduziertem Format angefertigt wird, etwa im Rahmen von Reihenuntersuchungen oder wenn die technischen Gegebenheiten eine Mittelformataufnahme vorsehen. Inhaltlich entspricht die Leistung einer Übersicht der Brustorgane, unterscheidet sich von den Ziffern 5135 und 5137 jedoch durch das kleinere Aufnahmeformat und die damit verbundene andere technische und ökonomische Ausgestaltung der Untersuchung. Sie kommt zur Anwendung, wenn die Fragestellung eine einfache Übersichtsdarstellung erfordert, die Aufnahmetechnik aber auf ein Mittelformat ausgelegt ist, und stellt damit eine formatspezifische Alternative zu den vollformatigen Thoraxübersichtsaufnahmen dar.

Gebühren und Steigerungssatz

100 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach5,83 €
Regelhöchstsatz1,8-fach10,49 €
Höchstsatz2,5-fach14,57 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5140

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5140?

Die GOÄ-Ziffer 5140 steht für „Brustorgane, Übersicht im Mittelformat 3. Bauch- und Verdauungsorgane“ und gehört zu Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5140?

Die GOÄ-Ziffer 5140 ist mit 100 Punkten bewertet; das entspricht 5,83 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 5140 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 10,49 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5140?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 5140 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.