GOÄ-Ziffer 5135: Brustorgane-Übersicht, in einer Ebene

Brustorgane-Übersicht, in einer Ebene

Die GOÄ-Ziffer 5135 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Brustorgane-Übersicht, in einer Ebene“ (Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie (I. Strahlendiagnostik)). Sie ist mit 280 Punkten bewertet; das entspricht 16,32 € beim einfachen und 29,38 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 5135 bezeichnet die Übersichtsaufnahme der Brustorgane in einer Ebene, das klassische Thoraxröntgen in einer Projektion, etwa im Rahmen einer präoperativen Abklärung, bei Verdacht auf Pneumonie, Erguss oder zur Verlaufskontrolle nach Voraufnahmen. Sie stellt Lunge, Herz und Mediastinum in einer einzigen Aufnahmerichtung, in der Regel posterior-anterior, dar und dient als Basisleistung für einfache thorakale Fragestellungen ohne weitergehenden Ebenenbedarf. Die amtliche Bestimmung legt fest, dass die Leistung nach Nummer 5135 je Sitzung nur einmal berechnungsfähig ist, unabhängig davon, ob im Rahmen derselben Sitzung mehrere Aufnahmen technisch erforderlich werden. Sie grenzt sich von der mehrere Ebenen umfassenden Übersichtsaufnahme nach Nummer 5137 ab, die bei weitergehendem Abklärungsbedarf angesetzt wird.

Gebühren und Steigerungssatz

280 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach16,32 €
Regelhöchstsatz1,8-fach29,38 €
Höchstsatz2,5-fach40,80 €

Abrechnungsbestimmungen

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5135

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5135?

Die GOÄ-Ziffer 5135 steht für „Brustorgane-Übersicht, in einer Ebene“ und gehört zu Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5135?

Die GOÄ-Ziffer 5135 ist mit 280 Punkten bewertet; das entspricht 16,32 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 5135 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 29,38 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5135?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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