GOÄ-Ziffer 520: Teilmassage (Massage einzelner Körperteile)

Teilmassage (Massage einzelner Körperteile)

Die GOÄ-Ziffer 520 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Teilmassage (Massage einzelner Körperteile)“ (Abschnitt E. Physikalisch-medizinische Leistungen (III. Massagen)). Sie ist mit 45 Punkten bewertet; das entspricht 2,62 € beim einfachen und 4,72 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 520 umfasst die Teilmassage, also die manuelle Massage einzelner Koerperteile. Sie wird angewendet, wenn nur eine umschriebene Koerperregion behandlungsbeduerftig ist, etwa bei muskulaeren Verspannungen im Nacken, im Schulterbereich oder an einer einzelnen Extremitaet, ohne dass eine ausgedehntere Behandlung mehrerer Koerperregionen erforderlich ist. Die Leistung dient der Lockerung der Muskulatur, der Foerderung der Durchblutung und der Schmerzlinderung im behandelten Bereich. Abgegrenzt wird sie von der Grossmassage nach Nummer 521, die mehrere oder groessere Koerperabschnitte gleichzeitig umfasst, etwa beide Beine oder eine gesamte Koerperseite. Von der Massage im extramuskulaeren Bereich nach Nummer 523, die spezielle Techniken wie Bindegewebsmassage oder manuelle Lymphdrainage betrifft, unterscheidet sich die Teilmassage durch die klassische muskulaere Massagetechnik an einem begrenzten Koerperteil.

Gebühren und Steigerungssatz

45 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach2,62 €
Regelhöchstsatz1,8-fach4,72 €
Höchstsatz2,5-fach6,55 €

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 520

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 520?

Die GOÄ-Ziffer 520 steht für „Teilmassage (Massage einzelner Körperteile)“ und gehört zu Abschnitt E. Physikalisch-medizinische Leistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 520?

Die GOÄ-Ziffer 520 ist mit 45 Punkten bewertet; das entspricht 2,62 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 520 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 4,72 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 520?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 520 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

Diese und alle anderen GOÄ-Ziffern durchsuchbar im vollständigen GOÄ-Lexikon · automatisiert abrechnen mit catalys

Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.