GOÄ-Ziffer 521: Großmassage (z. B. Massage beider Beine, beider Arme, einer…
Großmassage (z. B. Massage beider Beine, beider Arme, einer Körperseite, des Schultergürtels, eines Armes und eines Beines, des Rückens und eines Beines, des Rückens und eines Armes, beider Füße, beider Hände, beider Knie, beider Schultergelenke und ähnliche Massagen mehrerer Körperteile), je Sitzung
Die GOÄ-Ziffer 521 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Großmassage (z. B. Massage beider Beine, beider Arme, einer Körperseite, des Schultergürtels, eines Armes und eines Beines, des Rückens und eines Beines, des Rückens und eines Armes, beider Füße, beider Hände, beider Knie, beider Schultergelenke und ähnliche Massagen mehrerer Körperteile), je Sitzung“ (Abschnitt E. Physikalisch-medizinische Leistungen (III. Massagen)). Sie ist mit 65 Punkten bewertet; das entspricht 3,79 € beim einfachen und 6,82 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 521 bezeichnet die Grossmassage, also die manuelle Massage groesserer oder mehrerer zusammenhaengender Koerperabschnitte, beispielhaft genannt werden beide Beine, beide Arme, eine gesamte Koerperseite, der Schultergueretel, ein Arm und ein Bein gemeinsam oder der Ruecken zusammen mit einer weiteren Region. Sie wird angewendet, wenn die zu behandelnde muskulaere Problematik nicht auf einen einzelnen Koerperteil begrenzt ist, sondern sich ueber mehrere Regionen erstreckt, etwa bei ausgedehnten Verspannungszustaenden oder generalisierten muskulaeren Beschwerden. Im Unterschied zur Teilmassage nach Nummer 520, die sich auf einzelne Koerperteile beschraenkt, erfasst die Grossmassage definierte groessere Kombinationen von Koerperregionen in einer Behandlung. Zu beachten ist, dass Nummer 521 nicht zusaetzlich neben der Uebungsbehandlung nach Nummer 510 in derselben Sitzung berechnet werden kann.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 3,79 € |
| Regelhöchstsatz | 1,8-fach | 6,82 € |
| Höchstsatz | 2,5-fach | 9,47 € |
Ausschlussziffern
Verwandte Ziffern
- GOÄ 520 – Teilmassage (Massage einzelner Körperteile)
- GOÄ 523 – Massage im extramuskulären Bereich (z. B. Bindegewebsmassage…
- GOÄ 525 – Intermittierende apparative Kompressionstherapie an einer Extremität…
- GOÄ 526 – Intermittierende apparative Kompressionstherapie an mehreren…
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 521
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 521?
Die GOÄ-Ziffer 521 steht für „Großmassage (z. B. Massage beider Beine, beider Arme, einer Körperseite, des Schultergürtels, eines Armes und eines Beines, des Rückens und eines Beines, des Rückens und eines Armes, beider Füße, beider Hände, beider Knie, beider Schultergelenke und ähnliche Massagen mehrerer Körperteile), je Sitzung“ und gehört zu Abschnitt E. Physikalisch-medizinische Leistungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 521?
Die GOÄ-Ziffer 521 ist mit 65 Punkten bewertet; das entspricht 3,79 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 521 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 6,82 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 521?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 521 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.