GOÄ-Ziffer 525: Intermittierende apparative Kompressionstherapie an einer…
Intermittierende apparative Kompressionstherapie an einer Extremität, je Sitzung
Die GOÄ-Ziffer 525 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Intermittierende apparative Kompressionstherapie an einer Extremität, je Sitzung“ (Abschnitt E. Physikalisch-medizinische Leistungen (III. Massagen)). Sie ist mit 35 Punkten bewertet; das entspricht 2,04 € beim einfachen und 3,67 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 525 beschreibt die intermittierende apparative Kompressionstherapie an einer Extremitaet, abgerechnet je Sitzung. Dabei wird mittels eines Geraets ein wechselnder, pulsierender Druck auf eine Extremitaet ausgeuebt, um den venoesen und lymphatischen Rueckfluss zu foerdern. Angewendet wird diese Therapie bei Oedemen, chronischer venoeser Insuffizienz, nach Thrombosen oder bei Lymphabflussstoerungen einer einzelnen Extremitaet, wenn eine manuelle Lymphdrainage allein nicht ausreicht oder ergaenzend eine apparative Entstauung sinnvoll ist. Die Abrechnung je Sitzung setzt voraus, dass tatsaechlich ein apparatives Kompressionssystem, meist eine Manschette mit mehreren Kammern, zum Einsatz kommt. Von Nummer 526 unterscheidet sich diese Ziffer dadurch, dass nur eine einzelne Extremitaet behandelt wird, waehrend bei gleichzeitiger Behandlung mehrerer Extremitaeten die hoehere Ziffer einschlaegig ist.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 2,04 € |
| Regelhöchstsatz | 1,8-fach | 3,67 € |
| Höchstsatz | 2,5-fach | 5,10 € |
Verwandte Ziffern
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 525
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 525?
Die GOÄ-Ziffer 525 steht für „Intermittierende apparative Kompressionstherapie an einer Extremität, je Sitzung“ und gehört zu Abschnitt E. Physikalisch-medizinische Leistungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 525?
Die GOÄ-Ziffer 525 ist mit 35 Punkten bewertet; das entspricht 2,04 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 525 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 3,67 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 525?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 525 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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