GOÄ-Ziffer 5335: Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5300 bis 5331 bei…
Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5300 bis 5331 bei computergestützter Analyse und Abbildung
Die GOÄ-Ziffer 5335 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5300 bis 5331 bei computergestützter Analyse und Abbildung“ (Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie (I. Strahlendiagnostik)). Sie ist mit 800 Punkten bewertet; das entspricht 46,63 € beim einfachen und 83,93 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer 5335 ist ein Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5300 bis 5331 und wird berechnet, wenn im Rahmen dieser Angiographien und Venographien eine computergestützte Analyse und Abbildung der Bilddaten erfolgt, etwa zur digitalen Subtraktion oder rechnergestützten Auswertung der Kontrastmitteldarstellung. Er honoriert den zusätzlichen technischen Aufwand der digitalen Nachverarbeitung gegenüber der reinen konventionellen Bildgebung und kommt zur Anwendung, wenn entsprechende Auswertungssysteme tatsächlich eingesetzt werden. Die amtliche Bestimmung erlaubt die Berechnung des Zuschlags je Untersuchungstag, unabhängig davon, wie viele der zugrunde liegenden Grundleistungen aus dem genannten Nummernbereich an diesem Tag erbracht werden, sodass er pro Tag nur einmal und nicht je einzelner Grundleistung angesetzt werden kann.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 46,63 € |
| Regelhöchstsatz | 1,8-fach | 83,93 € |
| Höchstsatz | 2,5-fach | 116,58 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Der Zuschlag nach Nummer 5335 kann je Untersuchungstag unabhängig von de r Anzahl der Einzeluntersuchungen nur einmal und nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnet werden
Verwandte Ziffern
- GOÄ 5329 – Venographie im Bereich des Brust- und Bauchraums
- GOÄ 5330 – Venographie einer Extremität
- GOÄ 5331 – Ergänzende Projektion(en) (insbesondere des zentralen Abflußgebiets)…
- GOÄ 5338 – Lymphographie, je Extremität
- GOÄ 5339 – Er gänzende Projektion(en) im Anschluß an die Leistung nach Nummer…
- GOÄ 5346 – Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5345 bei Dilatation und…
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5335
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5335?
Die GOÄ-Ziffer 5335 steht für „Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5300 bis 5331 bei computergestützter Analyse und Abbildung“ und gehört zu Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5335?
Die GOÄ-Ziffer 5335 ist mit 800 Punkten bewertet; das entspricht 46,63 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 5335 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 83,93 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5335?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
Diese und alle anderen GOÄ-Ziffern durchsuchbar im vollständigen GOÄ-Lexikon · automatisiert abrechnen mit catalys
Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.