GOÄ-Ziffer 5331: Ergänzende Projektion(en) (insbesondere des zentralen…
Ergänzende Projektion(en) (insbesondere des zentralen Abflußgebiets) im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5330, insgesamt
Die GOÄ-Ziffer 5331 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Ergänzende Projektion(en) (insbesondere des zentralen Abflußgebiets) im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5330, insgesamt“ (Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie (I. Strahlendiagnostik)). Sie ist mit 200 Punkten bewertet; das entspricht 11,66 € beim einfachen und 20,99 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Nummer 5331 vergütet ergänzende Projektionen, insbesondere des zentralen Abflussgebiets, die im Anschluss an die Venographie einer Extremität nach Nummer 5330 angefertigt werden, und wird insgesamt, also unabhängig von der Anzahl der zusätzlichen Projektionen, einmal berechnet. Sie kommt zur Anwendung, wenn die Standarddarstellung der Extremitätenvenen nicht ausreicht und zusätzliche Aufnahmen notwendig werden, um den weiteren Verlauf des venösen Abflusses Richtung Rumpf, etwa im Bereich der Beckenvenen oder der Vena cava, zu beurteilen. Die Leistung setzt die vorangegangene Erbringung der Nummer 5330 voraus und wird als deren Zusatzleistung berechnet, nicht als eigenständige Venographie. Sie deckt damit den Mehraufwand ab, der entsteht, wenn über die Extremität hinaus weitere Gefäßabschnitte dargestellt werden müssen.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 11,66 € |
| Regelhöchstsatz | 1,8-fach | 20,99 € |
| Höchstsatz | 2,5-fach | 29,15 € |
Ausschlussziffern
Verwandte Ziffern
- GOÄ 5328 – Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5300 bis 5327 bei…
- GOÄ 5329 – Venographie im Bereich des Brust- und Bauchraums
- GOÄ 5330 – Venographie einer Extremität
- GOÄ 5335 – Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5300 bis 5331 bei…
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5331
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5331?
Die GOÄ-Ziffer 5331 steht für „Ergänzende Projektion(en) (insbesondere des zentralen Abflußgebiets) im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5330, insgesamt“ und gehört zu Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5331?
Die GOÄ-Ziffer 5331 ist mit 200 Punkten bewertet; das entspricht 11,66 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 5331 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 20,99 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5331?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 5331 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.