GOÄ-Ziffer 5353: Perkutane transluminale Dilatation und Rekanalisation von…
Perkutane transluminale Dilatation und Rekanalisation von Venen – einschließlich Kontrastmitteleinbringungen und Durchleuchtung(en) im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff
Die GOÄ-Ziffer 5353 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Perkutane transluminale Dilatation und Rekanalisation von Venen – einschließlich Kontrastmitteleinbringungen und Durchleuchtung(en) im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff“ (Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie (I. Strahlendiagnostik)). Sie ist mit 2000 Punkten bewertet; das entspricht 116,57 € beim einfachen und 209,83 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer 5353 vergütet die perkutane transluminale Dilatation und Rekanalisation von Venen einschließlich der dabei erforderlichen Kontrastmitteleinbringungen und Durchleuchtung(en) im zeitlichen Zusammenhang mit dem Eingriff und beschreibt damit die Ballonangioplastie einer verengten oder verschlossenen Vene. Sie kommt zur Anwendung, wenn eine venöse Stenose oder ein venöser Verschluss, etwa im Rahmen einer Thrombose oder Kompression, mittels Ballonkatheter aufgedehnt und wiedereröffnet wird. Die begleitende bildgebende Kontrolle über Kontrastmittel und Durchleuchtung ist in der Leistung bereits enthalten und wird nicht gesondert berechnet. Die amtliche Bestimmung stellt klar, dass neben der Nummer 5353 die Leistungen der Nummern 344 bis 347 sowie 5295 nicht zusätzlich berechnungsfähig sind, da diese inhaltlich Bestandteil der venösen Interventionsleistung sind.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 116,57 € |
| Regelhöchstsatz | 1,8-fach | 209,83 € |
| Höchstsatz | 2,5-fach | 291,42 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Neben der Leistung nach Nummer 5353 sind die Leistungen nach den Nummern 344 bis 347, 5295 sowie 5329 bis 5331 nicht berechnungsfähig
Ausschlussziffern
Verwandte Ziffern
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5353
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5353?
Die GOÄ-Ziffer 5353 steht für „Perkutane transluminale Dilatation und Rekanalisation von Venen – einschließlich Kontrastmitteleinbringungen und Durchleuchtung(en) im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff“ und gehört zu Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5353?
Die GOÄ-Ziffer 5353 ist mit 2000 Punkten bewertet; das entspricht 116,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 5353 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 209,83 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5353?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.