GOÄ-Ziffer 5352: Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5351 bei Lysebehandlung…

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5351 bei Lysebehandlung der hirnversorgenden Arterien

Die GOÄ-Ziffer 5352 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5351 bei Lysebehandlung der hirnversorgenden Arterien“ (Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie (I. Strahlendiagnostik)). Sie ist mit 1000 Punkten bewertet; das entspricht 58,29 € beim einfachen und 104,92 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Nummer 5352 ist ein Zuschlag zu der Lysebehandlung nach Nummer 5351 und wird berechnet, wenn sich die Lysebehandlung auf die hirnversorgenden Arterien bezieht, also auf Gefäße wie die Arteria carotis oder Arteria vertebralis, die das Gehirn mit Blut versorgen. Er kommt zur Anwendung bei der medikamentösen Auflösung eines Verschlusses in diesen besonders kritischen Gefäßabschnitten, etwa im Rahmen der Akutbehandlung eines ischämischen Schlaganfalls, und honoriert den erhöhten Aufwand und die besonderen Anforderungen einer Lyse in diesem Gefäßgebiet gegenüber einer Lysebehandlung anderer Gefäße. Der Zuschlag setzt die Erbringung der Grundleistung nach Nummer 5351 voraus und wird stets zusätzlich zu dieser berechnet, niemals als eigenständige Leistung ohne die zugrunde liegende Lysebehandlung.

Gebühren und Steigerungssatz

1000 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach58,29 €
Regelhöchstsatz1,8-fach104,92 €
Höchstsatz2,5-fach145,72 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5352

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5352?

Die GOÄ-Ziffer 5352 steht für „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5351 bei Lysebehandlung der hirnversorgenden Arterien“ und gehört zu Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5352?

Die GOÄ-Ziffer 5352 ist mit 1000 Punkten bewertet; das entspricht 58,29 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 5352 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 104,92 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5352?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 5352 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.