GOÄ-Ziffer 5349: Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5348 bei Dilatation und…
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5348 bei Dilatation und Rekanalisation von mehr als einer Koronararterie, insgesamt
Die GOÄ-Ziffer 5349 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5348 bei Dilatation und Rekanalisation von mehr als einer Koronararterie, insgesamt“ (Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie (I. Strahlendiagnostik)). Sie ist mit 1000 Punkten bewertet; das entspricht 58,29 € beim einfachen und 104,92 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Nummer 5349 ist ein Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5348 und wird berechnet, wenn im Rahmen derselben Intervention mehr als eine Koronararterie mittels Dilatation und Rekanalisation behandelt wird, wobei der Zuschlag insgesamt, also unabhängig von der genauen Anzahl der zusätzlich behandelten Gefäße, einmal angesetzt wird. Er kommt zur Anwendung bei Mehrgefäßerkrankungen, bei denen in einer Sitzung mehrere Koronararterien nacheinander aufgedehnt werden, und honoriert den damit verbundenen zusätzlichen Aufwand gegenüber der Behandlung nur eines Gefäßes nach Nummer 5348. Ebenso wie bei der Grundleistung schließt die amtliche Bestimmung aus, dass neben der Nummer 5349 die Leistungen der Nummern 350 bis 361 sowie 5295 gesondert berechnet werden, da diese als eingeschlossen gelten.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 58,29 € |
| Regelhöchstsatz | 1,8-fach | 104,92 € |
| Höchstsatz | 2,5-fach | 145,72 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Neben der Leistung nach Nummer 5349 sind die Leistungen nach den Nummern 350 bis 361 sowie 5295 nicht berechnungsfähig
Ausschlussziffern
Verwandte Ziffern
- GOÄ 5339 – Er gänzende Projektion(en) im Anschluß an die Leistung nach Nummer…
- GOÄ 5346 – Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5345 bei Dilatation und…
- GOÄ 5348 – Perkut ane transluminale Dilatation und Rekanalisation von…
- GOÄ 5351 – Lysebehandlung, als Einzelbehandlung oder ergänzend zu den Leistungen…
- GOÄ 5352 – Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5351 bei Lysebehandlung der…
- GOÄ 5353 – Perkutane transluminale Dilatation und Rekanalisation von Venen…
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5349
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5349?
Die GOÄ-Ziffer 5349 steht für „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5348 bei Dilatation und Rekanalisation von mehr als einer Koronararterie, insgesamt“ und gehört zu Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5349?
Die GOÄ-Ziffer 5349 ist mit 1000 Punkten bewertet; das entspricht 58,29 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 5349 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 104,92 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5349?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
Diese und alle anderen GOÄ-Ziffern durchsuchbar im vollständigen GOÄ-Lexikon · automatisiert abrechnen mit catalys
Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.