GOÄ-Ziffer 6018: Mikroskopische Untersuchung von Nerven oder Rückenmark oder…
Mikroskopische Untersuchung von Nerven oder Rückenmark oder Gehirn nach innerer Leichenschau – einschließlich des Befundes
Die GOÄ-Ziffer 6018 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Mikroskopische Untersuchung von Nerven oder Rückenmark oder Gehirn nach innerer Leichenschau – einschließlich des Befundes“ (Abschnitt P. Sektionsleistungen). Sie ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen und 40,23 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 6018 vergueter die mikroskopische Untersuchung von Nerven oder Rueckenmark oder Gehirn nach innerer Leichenschau, einschliesslich der Beurteilung des Befundes. Sie kommt zur Anwendung, wenn im Rahmen der postmortalen Diagnostik eine histologische Untersuchung von Nervengewebe, Rueckenmark oder Gehirn erforderlich ist, um feingewebliche Veraenderungen zu erfassen, die bei der makroskopischen neuropathologischen Untersuchung nach Nummer 6010 nicht sichtbar sind. Waehrend 6010 die makroskopische Begutachtung des Zentralnervensystems beschreibt, betrifft 6018 gezielt die mikroskopische, histologische Ebene desselben beziehungsweise verwandten Gewebes. Von den Ziffern fuer die mikroskopische Untersuchung von Organen oder Knochen unterscheidet sie sich durch den ausschliesslichen Bezug auf Nervengewebe, Rueckenmark und Gehirn.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 17,49 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 40,23 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 61,21 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 6015 – Mikroskopische Untersuchung von Organen (Haut, Muskel, Leber, Niere…
- GOÄ 6016 – Mikroskopische Untersuchung eines Knochens nach innerer Leichenschau…
- GOÄ 6017 – Mikroskopische Untersuchung von vier oder mehr Knochen nach innerer…
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 6018
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 6018?
Die GOÄ-Ziffer 6018 steht für „Mikroskopische Untersuchung von Nerven oder Rückenmark oder Gehirn nach innerer Leichenschau – einschließlich des Befundes“ und gehört zu Abschnitt P. Sektionsleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 6018?
Die GOÄ-Ziffer 6018 ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 6018 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 40,23 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 6018?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 6018 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
Diese und alle anderen GOÄ-Ziffern durchsuchbar im vollständigen GOÄ-Lexikon · automatisiert abrechnen mit catalys
Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.