GOÄ-Ziffer 611: Bestimmung der Lungendehnbarkeit (Compliance)…

Bestimmung der Lungendehnbarkeit (Compliance) – einschließlich Einführung des Ösophaguskatheters

Die GOÄ-Ziffer 611 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Bestimmung der Lungendehnbarkeit (Compliance) – einschließlich Einführung des Ösophaguskatheters“ (Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 605 Punkten bewertet; das entspricht 35,26 € beim einfachen und 81,10 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 611 vergütet die Bestimmung der Lungendehnbarkeit (Compliance) einschließlich Einführung des Ösophaguskatheters. Die Messung der Compliance erfasst die Elastizität des Lungengewebes und wird über die Druckänderung im Ösophagus als Näherungswert für den intrapleuralen Druck bestimmt, wozu ein Ösophaguskatheter eingeführt werden muss. Angewendet wird die Untersuchung bei speziellen Fragestellungen der Lungenfunktionsdiagnostik, etwa bei restriktiven Lungenerkrankungen, bei denen die Dehnbarkeit des Lungengewebes von besonderem diagnostischem Interesse ist. Da die Einführung des Katheters ausdrücklich als Bestandteil der Leistung genannt ist, kann dieser Schritt nicht gesondert neben Nummer 611 berechnet werden. Die Ziffer stellt damit ein invasiveres, spezialisiertes Verfahren gegenüber den übrigen, nichtinvasiven Lungenfunktionsuntersuchungen dar.

Gebühren und Steigerungssatz

605 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach35,26 €
Regelhöchstsatz2,3-fach81,10 €
Höchstsatz3,5-fach123,41 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 611

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 611?

Die GOÄ-Ziffer 611 steht für „Bestimmung der Lungendehnbarkeit (Compliance) – einschließlich Einführung des Ösophaguskatheters“ und gehört zu Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 611?

Die GOÄ-Ziffer 611 ist mit 605 Punkten bewertet; das entspricht 35,26 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 611 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 81,10 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 611?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 611 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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