GOÄ-Ziffer 614: Transkutane Messung(en) des Sauerstoffpartialdrucks

Transkutane Messung(en) des Sauerstoffpartialdrucks

Die GOÄ-Ziffer 614 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Transkutane Messung(en) des Sauerstoffpartialdrucks“ (Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 150 Punkten bewertet; das entspricht 8,74 € beim einfachen und 20,10 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 614 vergütet die transkutane Messung beziehungsweise Messungen des Sauerstoffpartialdrucks. Dabei wird der Sauerstoffpartialdruck nichtinvasiv über die Haut mittels spezieller Sensoren erfasst, ein Verfahren, das insbesondere zur Überwachung der Sauerstoffversorgung eingesetzt wird, etwa zur kontinuierlichen oder punktuellen Kontrolle der Gasversorgung von Gewebe oder Blut. Im Unterschied zur oxymetrischen Untersuchung nach Nummer 602, die die prozentuale Sauerstoffsättigung bestimmt, misst die transkutane Methode nach Nummer 614 unmittelbar den Partialdruck des Sauerstoffs über die Hautoberfläche. Die Pluralform Messung(en) zeigt, dass auch mehrfache Messungen im Rahmen derselben Untersuchung von der Ziffer erfasst sind. Weitere Angaben zu Ausschlüssen enthält die vorliegende Legende nicht.

Gebühren und Steigerungssatz

150 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach8,74 €
Regelhöchstsatz2,3-fach20,10 €
Höchstsatz3,5-fach30,59 €

Abrechnungsbestimmungen

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 614

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 614?

Die GOÄ-Ziffer 614 steht für „Transkutane Messung(en) des Sauerstoffpartialdrucks“ und gehört zu Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 614?

Die GOÄ-Ziffer 614 ist mit 150 Punkten bewertet; das entspricht 8,74 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 614 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 20,10 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 614?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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