GOÄ-Ziffer 620: Rheographische Untersuchung der Extremitäten Mit der Gebühr…

Rheographische Untersuchung der Extremitäten Mit der Gebühr sind die Kosten abgegolten

Die GOÄ-Ziffer 620 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Rheographische Untersuchung der Extremitäten Mit der Gebühr sind die Kosten abgegolten“ (Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 152 Punkten bewertet; das entspricht 8,86 € beim einfachen und 20,38 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 620 vergütet die rheographische Untersuchung der Extremitäten. Die Rheographie ist ein Verfahren zur Beurteilung der Durchblutung, bei dem über Widerstandsänderungen des Gewebes Rückschlüsse auf Blutvolumen- und Durchblutungsveränderungen an Armen oder Beinen gezogen werden, etwa zur Diagnostik peripherer arterieller oder venöser Durchblutungsstörungen. Die Legende stellt klar, dass mit der Gebühr die Kosten abgegolten sind, sodass für das Untersuchungsverfahren erforderliche Materialkosten nicht gesondert neben der Ziffer berechnet werden können. Die Leistung wird unabhängig von der Anzahl der untersuchten Extremitäten je Untersuchung angesetzt, sofern die Legende keine gegenteilige Angabe enthält. Weitere Bestimmungen zu Indikation oder Ausschlüssen sind nicht angegeben.

Gebühren und Steigerungssatz

152 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach8,86 €
Regelhöchstsatz2,3-fach20,38 €
Höchstsatz3,5-fach31,01 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 620

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 620?

Die GOÄ-Ziffer 620 steht für „Rheographische Untersuchung der Extremitäten Mit der Gebühr sind die Kosten abgegolten“ und gehört zu Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 620?

Die GOÄ-Ziffer 620 ist mit 152 Punkten bewertet; das entspricht 8,86 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 620 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 20,38 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 620?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 620 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.